Online-Zugangsgesetz: Digitales Behörden-Postfach für jeden
Online-Zugangsgesetz:Ampel führt digitales Behörden-Postfach ein
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Wichtige Behördengänge digital erledigen - das soll bald möglich sein. Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollen dazu ein digitales Postfach bekommen.
Mit dem Onlinezugangsgesetz soll die Verwaltung endlich digitaler werden.
Quelle: picture alliance / Zoonar
Die Bundesregierung will mit einer Neuauflage des Online-Zugangsgesetzes die schleppende Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben. Die Menschen in Deutschland sollen künftig flächendeckend ein digitales Postfach bekommen - dies sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedete.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen über dieses Postfach - die sogenannte BundID - künftig Anträge stellen, korrigieren, ergänzen oder auch Nachfragen stellen können.
Auch den Behörden soll es ermöglicht werden, über das Postfach Fragen zu klären oder an das Auslaufen von Fristen zu erinnern, etwa beim Ablauf von Personalausweisen. Voraussetzung für die Nutzung ist ein digitaler Identitätsnachweis der Bürgerinnen und Bürger, etwa der elektronische Personalausweis (eID).
Erste Leistungen sollen 2024 digital möglich sein
Insgesamt 15 besonders wichtige Verwaltungsdienstleistungen sollen bereits in diesem oder spätestens im nächsten Jahr beschleunigt umgesetzt werden. Darunter fallen laut Innenministerium:
Diese Leistungen sollen spätestens 2024 in ganz Deutschland digital beantragt werden können. Der Bund will die Länder hier besonders bei der Umsetzung unterstützen.
In Berlin wird heute der Digital-Gipfel fortgesetzt. Das zweitägige Treffen der Bundesregierung beschäftigt sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Chancen der Auswertung großer Datenbestände.09.12.2022 | 2:22 min
Faeser: Zettelwirtschaft beenden
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte zum Ziel des Gesetzes:
Mit der Zuständigkeit etwa für das digitale Bürgerkonto übernimmt der Bund eine Aufgabe von den Ländern, die das Vorhaben bislang teils nur sehr schleppend vorantrieben. "Trotz erkennbarer Erfolge bleiben der Digitalisierungsgrad der Verwaltungsleistungen und die Zufriedenheit mit der Verwaltung hinter den Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft zurück", heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.
Für Bürgerinnen und Bürger soll die Nutzung des digitalen Behördenangebots freiwillig bleiben. Unternehmen hingegen sollen wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen nach einer Frist von fünf Jahren nur noch digital in Anspruch nehmen können.
Offener und diskriminierungsfreier Zugang zu Plattformen
Die am Mittwoch beschlossene Neufassung sieht auch Änderungen beim Software-Einsatz vor: "Bund und Länder werden Eigenentwicklungen wo immer sinnvoll und möglich nur noch als Open Source beauftragen", heißt es in dem Entwurf. Die Online-Plattformen der deutschen Verwaltung müssten künftig einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang anbieten.
Dem Gesetzentwurf zufolge wird die forcierte Digitalisierung den Bund einiges kosten. Der Gesetzentwurf beziffert die einmaligen Mehrausgaben auf 694 Millionen Euro.
Bitkom kritisiert Gesetz
Der Branchenverband Bitkom äußerte Zweifel an der Wirksamkeit des neu gefassten Gesetzes. Das bisherige Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung in Bund und Ländern sei "krachend gescheitert", kritisierte Verbandspräsident Achim Berg.
Die Nachfolgeregelung verheiße "keine wirkliche Besserung". Berg forderte: "Statt verlängerter Fristen, die am Ende wohl wieder einmal nicht eingehalten werden, brauchen wir einen Rechtsanspruch auf zentrale digitale Verwaltungsleistungen."
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