Rechte von Geflüchteten:NGOs fordern vereinfachten Familiennachzug
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NGOs haben von der Bundesregierung einen leichteren Familiennachzug für Geflüchtete gefordert. Die Organisationen erinnerten an die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne.
Quelle: dpa
Mehrere Menschen- und Kinderrechtsorganisationen haben die Bundesregierung aufgerufen, ihre Ankündigung zum erleichterten Familiennachzug von Geflüchteten in die Tat umzusetzen. Die Regierung müsse endlich ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen, erklärten mehrere NGOs, unter ihnen der Flüchtlingsrat Brandenburg, Terre des Hommes und Pro Asyl.
Gemeinsam initiierten sie eine bundesweite Aktion unter dem Motto "Vergissmeinnicht". Bei einer zentralen Kundgebung in Berlin wollen die Aktivisten mit Vergissmeinnicht-Blumen für alle Abgeordneten der Ampel-Koalition vor dem Bundestag an die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neuregelung erinnern.
NGOs kritisieren rechtliche Hürden
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP formuliert: "Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen." GFK steht für Genfer Flüchtlingskommission. Wer nach deren Kriterien in Deutschland anerkannt ist, hat mehr Rechte als jemand mit sogenanntem subsidiärem Schutz, der beispielsweise Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien zugestanden wird.
Bislang seien die angekündigten Erleichterungen nicht umgesetzt worden und es gebe weiterhin viele rechtliche Hürden, kritisierten die Menschenrechtsorganisationen.
"Jeder Tag, an dem geflüchtete Kinder und Jugendliche von ihren Familien getrennt sind, ist einer zu viel", betonte Sophia Eckert von Terres des Hommes.
Auch die Linke forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. "Der Familiennachzug nach Deutschland muss vereinfacht und beschleunigt werden", erklärte die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Gökay Akbulut. Das Recht auf Familie sei ein Menschenrecht. Es sei höchste Zeit für eine Gesetzesänderung, "um Tausenden Familien unnötiges Leid zu ersparen".
Migration: Sprachtest für Ehegattennachzug oft gescheitert
Allgemein ist der Ehegattennachzug im vergangenen Jahr in mehr als 13.000 Fällen aufgrund nicht bestandener Sprachtests gescheitert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Partei hervor. Zuerst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" darüber berichtet. Ausnahmen beim Sprachnachweis gibt es allerdings laut Auswärtigem Amt unter anderem für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.
Für den Nachzug aus dem Ausland müssen Eheleute unter bestimmten Voraussetzungen aber bereits vor der Einreise einfache Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Wie aus den Zahlen des Auswärtigen Amtes hervorgeht, haben im vergangenen Jahr 13.607 Menschen den für den Nachzug in bestimmten Fällen notwendigen Sprachtest an einem Goethe-Institut im Ausland nicht bestanden. Insgesamt wurden demnach 40.165 Prüfungen absolviert. Somit fiel etwa ein Drittel der Menschen bei dem Test durch.
Insgesamt haben im Jahr 2022 nach Angaben des Auswärtigen Amtes 71.127 Menschen ein Visum zum Ehegattennachzug erhalten. Die meisten von ihnen kamen aus Indien (8.930 Personen), gefolgt von der Türkei (8.778 Personen) und dem Libanon (5.006 Personen).
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Quelle: epd, AFP