Staatsanwaltschaft München:Razzia bei mutmaßlichem IS-Unterstützer
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Wegen Verdachts auf IS-Mitgliedschaft: In Bayern wurde die Wohnung eines Syrers durchsucht. Er soll organisatorische Aufgaben für die Terrormiliz übernommen haben.
In Marktoberdorf (Bayern) ist die Wohnung eines Syrers durchsucht worden. (Symbolbild)
Quelle: Imago
Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Wohnung eines 34-jährigen Syrers in Marktoberdorf durchsuchen lassen.
Der Mann soll beim IS organisatorische Tätigkeiten übernommen haben, aber auch an Durchsuchungen und Festnahmen beteiligt gewesen sein, teilte die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus am Mittwoch mit. "Anhaltspunkte für eine unmittelbare Beteiligung an Tötungshandlungen bestehen derzeit nicht."
Beschuldigter soll vor Einreise nach Deutschland IS-Mitglied gewesen sein
Hinweise eines Zeugen deuteten darauf hin, dass der Beschuldigte vor seiner Einreise in die Bundesrepublik im Jahr 2015 bei der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat in Syrien mitgewirkt habe, hieß es.
Bei der Durchsuchung im Landkreis Ostallgäu suchten die Ermittler deshalb nach Beweismitteln, die den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland weiter stützen können.
"Terroristen und deren Unterstützer werden von uns mit allen rechtlichen Möglichkeiten nachhaltig und effizient verfolgt", betonte Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle. "Es ist unerlässlich, jedem Verdacht nachzugehen und kriminelle Strukturen aufzudecken."
IS auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgerichtet
Beim Islamischen Staat handelt es sich laut Generalstaatsanwaltschaft München aus juristischer Sicht um eine ausländische Vereinigung, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Morde beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen.
In mehreren Bundesländern in Deutschland gab es im Mai Durchsuchungen gegen mutmaßliche IS-Unterstützer. Sieben Menschen wurden bisher verhaftet, vier davon in Nordrhein-Westfalen.31.05.2023 | 1:44 min
Damit können auch Handlungen, die im Ausland durch nicht deutsche Staatsangehörige vorgenommen wurden, in Deutschland bestraft werden, soweit durch die Aktivitäten der Terrororganisation deutsche Staatsangehörige verletzt oder getötet wurden.
Für Mitglieder solcher Terrororganisationen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen.
Quelle: dpa
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von Anna Warsberg, Paris