Wohl Infos weitergegeben:Mutmaßlicher Spion für Russland verhaftet
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Ein Mitarbeiter des Bundesamtes für Ausrüstung und Informationstechnik der Bundeswehr soll Infos an Russland weitergegeben haben. Er wurde festgenommen.
Ein Offizier soll für Russland spioniert haben.
Quelle: dpa
Wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit für Russland hat die Bundesanwaltschaft in Koblenz einen deutschen Mitarbeiter der Bundeswehr-Beschaffungsbehörde festnehmen lassen. Wie die Behörde mitteilte, wurde der Beschäftigte beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr am Mittwoch von BKA-Beamten wegen Verdachts auf geheimdienstliche Agententätigkeit für Russland festgenommen.
Auch die Wohnung und der Arbeitsplatz des Verdächtigen seien durchsucht worden. Der Beschuldigte Thomas H. sei dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schrieb im Online-Netzwerk "X", ehemals Twitter, es handle sich um einen Offizier.
Bundesjustizminister Buschmann über die Festnahme
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Mann soll Russland "aus eigenem Antrieb" Infos gegeben haben
Der Mann soll sich ab Mai dieses Jahres "aus eigenem Antrieb" mehrfach an das Russische Generalkonsulat in Bonn und die Russische Botschaft in Berlin gewandt und eine Zusammenarbeit angeboten haben.
Dabei habe er Informationen aus seiner beruflichen Tätigkeit übermittelt - "zwecks Weiterleitung an einen russischen Nachrichtendienst". Sein Bundesamt ist zuständig unter anderem für die Ausstattung der Bundeswehr.
Gegen den Beschuldigten hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Haftbefehl erlassen. Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz geführt.
Kein Verdacht auf Landesverrat
Über die weiteren Einzelheiten der Ermittlungen hält sich die Bundesanwaltschaft derzeit noch bedeckt. Allerdings legt der Tatvorwurf nahe, dass es sich bei den mutmaßlich übermittelten Daten nicht um besonders sensible Informationen gehandelt hat, sagt ZDF-Rechtsexperte Jan Henrich. Der Verdacht der Bundesanwaltschaft lautet auf geheimdienstliche Agententätigkeit, die in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet wird.
Einen Verdacht auf möglichen Landesverrat, wie im Fall des im Dezember festgenommenen BND-Mitarbeiters Carsten L., hat die Bundesanwaltschaft aktuell nicht geäußert. Landesverrat wird in besonders schweren Fällen mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet und setzt die Weitergabe von Staatsgeheimnissen voraus.
Quelle: dpa, Reuters