Umfang von 65 Milliarden Euro:Entlastungspaket - das sind die Beschlüsse
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65 Milliarden Euro lässt sich die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket kosten. Damit reagiert sie auf die sprunghaft gestiegenen Energiepreise.
Die Ampel-Koalition will Bevölkerung und Unternehmen angesichts der hohen Energiepreise um weitere 65 Milliarden Euro entlasten. Das teilte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach den vielen Stunden andauernden Beratungen von SPD, Grünen und FDP in Berlin mit.
Scholz: Versorgung gesichert
Ihm seien die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr bewusst, betonte Scholz bei der Pressekonferenz über das geplante dritte Entlastungspaket der Bundesregierung.
Die Versorgung sei durch gute Planung gesichert. Aber die Kosten seien für die Bürger ein großes Problem, viele wüssten nicht, wie sie bezahlen. Deshalb habe die Koalition "intensive und konstruktive" Gespräche geführt und Lösungen gefunden um das Land "sicher und zuverlässig" durch die Krise zu führen.
Umfangreiches Maßnahmenpaket
Das neue Entlastungspaket habe einen Umfang von 65 Milliarden Euro, sagte Scholz. Es umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:
- Rentnerinnen und Rentner sollen einmalig 300 Euro bekommen. Ausgezahlt wird das Geld über die Deutsche Rentenversicherung.
- Für Studenten und für Fachschüler soll es einmalig 200 Euro geben. Auf welchem Weg das Geld ausgezahlt werden soll, muss noch geklärt werden.
Groß angelegte Wohngeldreform
- Laut Scholz plant die Regierung die größte Wohngeldreform, die es je gab. Mehr Menschen als bisher sollen Wohngeld erhalten. Der Kreis der Wohngeldberechtigten werde auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert. Das Wohngeld werde zudem eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, damit sollen die steigenden Energiepreise stärker abgefedert werden. Als kurzfristige Maßnahme soll für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieher von Wohngeld gezahlt werden.
- Die Unterstützung für Kinder soll verbessert und das Kindergeld soll erhöht werden. Es soll zum Jahresbeginn um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind steigen.
Basisverbrauch für Haushalte vergünstigt
- Die Ampel will die Strompreisbremse durch die Gewinnabschöpfung bei Energiefirmen finanzieren. Den Privathaushalten soll eine gewisse Menge Strom, den Basisverbrauch, zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden. Damit sollen sie einerseits finanziell spürbar entlastet werden und gleichzeitig soll ein Anreiz zum Energiesparen gegeben werden. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif greift dieselbe Abwicklung wie für Haushalte. Um den Strompreis möglichst niedrig zu halten, wird zudem die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises, der die Klimakosten von Energienutzung widerspiegeln soll, um ein Jahr verschoben.
- Für energieintensive Unternehmen und Betriebe soll ein Programm zur Entlastungen durch die hohen Energiekosten aufgelegt werden. Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis 31. Dezember 2022 verlängert.
- Ab dem 1. Januar sollen alle Rentenbeiträge vollständig vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Das ergebe insgesamt eine Entlastung von fünf Milliarden Euro, sagte Scholz.
- Das geplante neue Bürgergeld soll ab dem Jahreswechsel bei "etwa 500 Euro" liegen, sagte Scholz bei der Pressekonferenz. Der Betrag soll damit deutlich über dem aktuellen Hartz-IV-Regelsatz von 449 Euro für Alleinstehende ohne Kinder liegen.
1,5 Milliarden für "Deutschlandticket"
- Die Anpassung bestimmter Sozialleistungen soll künftig an der tatsächlichen oder erwarteten Inflationsrate ausgerichtet werden. Der Kanzler sprach von einem Paradigmenwechsel.
- Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Zahlung leisten, damit sie mit der Inflation besser klar kommen, dann kann sie bis 3.000 Euro abgabenfrei sei, betonte der Bundeskanzler.
- 1,5 Milliarden Euro sollen für ein bundesweites Ticket für den öffentlichen Nahverkehr zurr Verfügung gestellt werden. Details sollen mit den Ländern besprochen werden. Ziel sei eine Preisspanne zwischen 49 und 69 Euro im Monat, sagte Grünen-Parteichef Omid Nouripour bei der Pressekonferenz. Die Länder müssen der Finanzierung noch zustimmen. Die VerkehrsministerInnen von Bund und Ländern sollen zeitnah ein gemeinsames Konzept für ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Abo-Ticket erarbeiten.
betonte Nouripour - aber sie seien zufrieden und es habe sich gelohnt. Er bedankte sich bei den Koalitionspartnern für die gute Zusammenarbeit.
Lindner: Probleme an Wurzel bekämpfen
FDP-Chef Christian Lindner betonte, die Beratungen hätten insgesamt 22 Stunden gedauert. Ziel der Bemühungen sei, die Ursachen für die Belastungen der Bürger und der Unternehmen anzugehen. Er zeigte sich zuversichtlich, dass das gelinge.
- Dafür würden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger, sagte der Bundesfinanzminister.
Alle Maßnahmen fänden innerhalb der bisherigen Planungen für den Haushalt statt, betonte Lindner. Es sei kein Nachtragshaushalt 2022 nötig, auch die Vorgaben für die Schuldenbremse müssten nicht verändert werden. Man habe sehr "sorgsam" geplant.
"Es ist vollbracht", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann am Sonntagmorgen via Twitter. "Sehr gutes Ergebnis."
Tweet von Minister Buschmann
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Dem Koalitionsausschuss gehören Kanzler Olaf Scholz (SPD), Habeck, Lindner und die Spitzen der Koalitionsfraktionen im Bundestag und der drei Ampel-Parteien an.
Bisherige Entlastungen
Bisher wurde bereits die EEG-Umlage auf den Strompreis abgeschafft, es gibt eine Energiepauschale von 300 Euro für alle Beschäftigten und eine Einmalzahlung von 100 bis 200 Euro für alle Arbeitslosen, das Kindergeld wurde einmalig um 100 Euro pro Kind aufgestockt, drei Monate lang bis August wurde der Spritpreis gestützt und es gab für die Monate Juni, Juli und August das 9-Euro-Ticket im öffentlichen Nahverkehr.
Inflation in Deutschland (inkl. Nahrung und Energie)
ZDFheute Infografik
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Privathaushalte sollen die Strommenge für einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis erhalten. Für kleine und mittlere Unternehmen mit Versorgertarif soll dies auch gelten. Finanziert werden soll die Preisbremse mit Einnahmen durch eine neue Erlösobergrenze für Energieunternehmen. Zudem sollen die beim Strompreis relevanten, voraussichtlich steigenden Netzentgelte damit bezuschusst werden.
Die am 1. Januar anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf 2024 verschoben, auch die Folgeschritte sollen sich verschieben. Heute liegt der CO2-Preis bei 30 Euro pro Tonne.
Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten. Sie waren bei der ersten Pauschale für Berufstätige leer ausgegangen. Wegen der Steuerpflichtigkeit wirkt die Pauschale bei niedriger Rente stärker.
Studierende und Berufsfachschülerinnen und -schüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund will mit den Ländern eine schnelle Auszahlung beraten.
Ein weiterer Heizkostenzuschuss soll im Herbst an die Wohngeldbeziehenden gehen. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt. Im Zuge der für Jahresbeginn geplanten Wohngeldreform soll er dann zur dauerhaften Komponente des Wohngelds werden. Zudem soll der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden. Ende 2020 hatten laut Statistik-Amt 618.200 Haushalte Wohngeld bezogen.
Bedürftige sollen mit der für 1. Januar geplanten Weiterentwicklung des heutigen Hartz-IV-Systems zu einem Bürgergeld um 50 Euro höhere Regelsätze erhalten - etwa 500 Euro monatlich. Dies soll durch einen "Paradigmenwechsel" (Bundeskanzler Olaf Scholz) geschehen: Bei der Berechnung der Sätze soll künftig schon die zu erwartende Inflation im Jahr der Anpassung berücksichtigt werden - bisher wurden nur zurückliegende Werte angesetzt.
Beschäftigung knapp über der Mini-Job-Schwelle mit geringeren Sozialbeiträgen soll erleichtert werden. Die sogenannten Midi-Jobs sollen künftig monatlich bei bis zu einem Verdienst von 2.000 Euro liegen können.
48 Millionen Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Steuer entlastet werden. Dazu soll an Stellschrauben des Einkommensteuertarifs gedreht werden. Steuererhöhungen infolge der Inflation sollen verhindert werden. Denn durch die sogenannte Kalte Progression droht vielen Menschen unter anderem, dass ihre Kaufkraft sinkt.
Es soll zum 1. Januar um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben werden. Die Erhöhung soll für 2023/2024 gelten. Heute beträgt das Kindergeld jeweils 219 Euro für das erste und zweite Kind. Beim Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll der Höchstbetrag ab 1. Januar auf 250 Euro monatlich steigen.
Der Bund bietet Arbeitgebern und Beschäftigten an, dass er auf Steuern und Abgaben verzichtet, wenn Unternehmen zusätzliche Zahlungen an ihre Beschäftigten bis zu 3.000 Euro leisten.
Energieintensive Unternehmen, die Kostensteigerungen nicht weitergeben können, sollen mit einem neuen Programm unterstützt werden. Der Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern soll um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bestehende Unternehmenshilfen - unter anderem mit zinsgünstigen Krediten und erweiterten Bürgschaften - sollen bis 31. Dezember verlängert werden. Geprüft werden Schritte für Unternehmen, die aufgrund von Gasmangel und hoher Energiepreise die Produktion temporär einstellen müssen.
Nach dem 9-Euro-Ticket soll ein Nahverkehrsticket eingeführt werden - bundesweit nutzbar, digital buchbar, als Abo-Ticket. Preis: 49 bis 69 Euro. Der Bund will 1,5 Milliarden Euro dafür zuschießen, wenn die Länder mindestens ebenso viel zahlen.
Ein wegen des Corona-Abschwungs eingeführter erleichterter Zugang zur Kurzarbeit soll verlängert werden - ebenso die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent. Mieterinnen und Mieter sollen gegebenenfalls vor einer Überforderung durch steigende Nebenkostenvorauszahlungen geschützt werden. Strom- und Gassperren sollen vermieden werden.
Steuerzahler sollen ab 1. Januar ihre Rentenbeiträge voll absetzen können; Renten sollen künftig in der Auszahlungsphase besteuert werden. Mit einer Senkung der Umsatzsteuer auf Gas zum 1. Oktober auf sieben Prozent soll die Gasumlage ausgeglichen werden. Die bis Ende 2022 verlängerte Homeoffice-Pauschale soll entfristet und verbessert werden.
Quelle: ZDF, dpa, AFP, Reuters, epd
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