Kinderehen: Bundestag beschließt neue Regeln zum Verbot

    Bundestagsbeschluss :Neue Regeln für Verbot von Kinderehen

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    Kinderehen sind in Deutschland verboten. Um jedoch Betroffene vor den Konsequenzen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe zu schützen, hat der Bundestag noch einmal nachgebessert.

    Zwei afghanische Mädchen sollen verheiratet werden
    Der Bundestag hat ein Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Auslandsehen beschlossen.
    Quelle: dpa

    Der Bundestag hat neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen. Eine Ehe unter Beteiligung Jugendlicher unter 16 Jahren soll nach deutschem Recht unwirksam bleiben.
    Die Gesetzesnovelle enthält jedoch Regelungen, etwa zur Wahrung von Unterhaltsansprüchen beziehungsweise zur Wiederheirat nach Erreichen der Volljährigkeit. Sie wurde mit den Stimmen von der Ampel-Fraktionen sowie der Union am Freitag beschlossen. Dagegen votierte die AfD.

    Verbot von Kinderehen bleibt bestehen

    Die Karlsruher Richter und Richterinnen hatten das Verbot von Kinderehen im Februar 2023 zwar grundsätzlich bestätigt. Sie trugen dem Gesetzgeber jedoch auf, bis zum 30. Juni 2024 Regelungen zu schaffen, um die Folgen des Verbots für die Betroffenen zu mildern, etwa was den Unterhalt betrifft. Das Verbot von Kinderehen bleibt laut Gesetzentwurf bestehen.
    Ein kleines Mädchen trägt ein Hochzeitskleid und einen Blumenstrauß.
    Das 2017 entstandene Gesetz zum Verbot von Kinderehen ist in Teilen rechtswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im März 2023.29.03.2023 | 1:34 min
    "Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt", heißt es in der Begründung.

    Kinderehen "widersprechen unserer Werteordnung"

    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) betonte anlässlich der Entscheidung des Bundestags, Ehen von Minderjährigen blieben verboten, "denn sie widersprechen unserer Werteordnung".
    Ehen, die im Ausland zwischen dem 16. und dem 18. Geburtstag geschlossen würden, blieben aufhebbar. Zugleich würden Betroffene mit dem neuen Gesetz besser vor den Konsequenzen einer Unwirksamkeit ihrer Ehe in Deutschland geschützt.

    "Reparieren ein Gesetz der Vorgängerregierung"

    "Wir reparieren ein Gesetz der Vorgängerregierung", sagte die SPD-Rechtspolitikerin Sonja Eichwede. Susanne Hierl (CSU) sagte, in dem Gesetzentwurf fehle eine Beratungspflicht für die meist jungen Frauen vor einer Wiederheirat nach dem Erreichen der Volljährigkeit. Eine solche Pflicht könne verhindern, dass Druck auf sie ausgeübt werde.
    Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im Frühjahr 2023 bis zum 30. Juni Zeit gegeben, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nachzubessern. Die Richter monierten, dass die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Ehe nicht ausreichend bedacht worden seien.
    Quelle: dpa, KNA