Bayern: Genderverbot in Behörden und Schulen jetzt in Kraft

    Weder Stern noch Doppelpunkt:Bayern: Genderverbot ist jetzt in Kraft

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    Seit Montag ist in Bayern die Gendersprache in Behörden und Schulen verboten. Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt sind nun ausdrücklich "unzulässig".

    Typical: Gendern
    Gendersternchen sind in bayerischen Schulen, Hochschulen und Behörden fortan ausdrücklich verboten. (Symbolfoto)
    Quelle: picture alliance / Wolfgang Maria Weber

    In Bayerns Behörden, Schulen und Hochschulen ist seit Montag die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten. Nach der vom Kabinett im März beschlossenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) sind mehrgeschlechtliche Schreibweisen nicht mehr erlaubt. Die AGO gilt auch für Schulen und Unis in Bayern, weshalb dort das Gendern ebenfalls verboten ist.

    CSU: Gendern hat exkludierende Wirkung

    Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits zuvor, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung sei nun aber nochmals "klarstellend ergänzt" worden, hieß es.

    Für uns ist die klare Botschaft: Sprache muss klar und verständlich sein.

    Florian Herrmann (CSU), Staatskanzleichef

    Es gehe mit dem Verbot aber auch darum, die "Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten", erklärte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, was nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar sei.
    Auf dem Bild ist ein offenes Buch zu sehen und im Hintergrund ein Schüler.
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    Was genau ist in Bayern verboten?

    Nach der Regelung sind Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. "Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen", teilte die Staatskanzlei weiter mit. In der Praxis müssen sich kommunale Behörden aber nicht an die neuen Vorgaben halten, wie auch Herrmann einräumte. Er gehe aber von einer Signalwirkung aus, wenn der Freistaat hier derart vorangehe.
    Welche Konsequenzen etwa Lehrern drohen, wenn sie sich nicht an die Regelungen halten, sagte er nicht. Auf Nachfrage erklärte Herrmann, das Verbot sei nun als Standard festgeschrieben. Ob es in fünf oder zehn Jahren eine andere Regelung brauche, werde man sehen. Es gebe auch ohne Sonderzeichen Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu sprechen.

    Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen.

    Florian Herrmann (CSU), Staatskanzleichef

    Das gelte im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben an Eltern, der kompletten internen Kommunikation und im Unterricht. Das sei eine klare und konsequente Linie, "die wir mit Augenmaß verfolgen", so Herrmann. Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte.

    Bundesschülerkonferenz spricht von "Bevormundung"

    Die Bundesschülerkonferenz verurteilte das Verbot und bezeichnete es als "Bevormundung" der Schüler. Bei etwas so persönlichem wie der Sprache würden Schülern nun Vorschriften gemacht, es werde in ihre Freiheit eingegriffen, erklärte der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Florian Fabricius. "Wir sind gegen diese Bevormundung, das gilt sowohl fürs Gendern als auch fürs Nicht-Gendern", betonte er.
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    Rechtschreibrat hatte Gendern nicht empfohlen

    Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.
    Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Daher will das Kultusministerium die Schulen über die präzisierten Vorgaben zur Gendersprache informieren. Zudem sollen die Vorgaben für Lernmittel angepasst werden.
    Quelle: dpa, AFP
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