US-Richterin verbietet Donald Trump verbale Attacken
Vor Prozess wegen Wahlbetrugs:US-Richterin verpasst Trump Maulkorb
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Vor dem Verfahren gegen Donald Trump wegen versuchten Wahlbetrugs untersagt ihm eine Richterin bestimmte öffentliche Äußerungen. Der Ex-US-Präsident sieht sich als Kampagnen-Opfer.
Die zuständige Richterin untersagt Donald Trump bestimmte öffentliche Äußerungen mit Blick auf den Prozess wegen Wahlbetrugs (Archivbild).
Quelle: dpa
Dem früheren US-Präsidenten Donald Trump werden mit Blick auf das Verfahren gegen ihn wegen versuchten Wahlbetrugs bestimmte öffentliche Äußerungen untersagt.
Das entschied die zuständige Richterin in dem Fall, Tanya Chutkan, am Montag in Washington, wie US-Medien aus dem Gericht berichteten. Konkret geht es dabei um Äußerungen des Republikaners, die er an die Justiz oder potenzielle Zeugen richtet. Allgemeine Kritik am Justizministerium dürfe Trump dagegen weiter äußern und auch weiter sagen, dass er den Prozess für politisch motiviert hält.
Sonderermittler stellte Antrag auf Maulkorberlass
Sonderermittler Jack Smith hatte einen entsprechenden Antrag auf eine sogenannte "gag order" (auf deutsch etwa: einen Knebel- oder Maulkorberlass) gestellt und argumentiert, Trump habe öffentliche Äußerungen getätigt, mit denen er das Gericht, mögliche Zeugen und Staatsanwälte angegriffen und eingeschüchtert habe.
Trump reagierte wie üblich mit Empörung und schrieb in einer Stellungnahme, man wolle ihn mundtot machen. Die Entscheidung sei eine "absolute Abscheulichkeit" und ein "Messer" im Herz der Demokratie. Trump kündigte zudem an, in Berufung zu gehen.
Trump sieht sich in Meinungsfreiheit eingeschränkt
Trumps Verteidigung argumentierte, dass ein solches Redeverbot Zensur sei und gegen das Recht auf Meinungsfreiheit verstoße. Hinzu komme, dass sich der 77-Jährige, der nach der Präsidentenwahl 2024 für die Republikaner wieder ins Weiße Haus will, mitten im Wahlkampf befinde.
Richterin besorgt über Drohungen und Beleidigungen
Die Richterin argumentierte, dass Trump sehr wohl Biden kritisieren dürfe, da dieser nichts mit dem Fall zu tun habe. Sie zeigte sich stattdessen besorgt über Drohungen und Beleidigungen des Ex-Präsidenten - etwa gegen seinen damaligen Generalstabschef Mark Milley oder den Sonderermittler. Sie erklärte ihre Entscheidung so:
Trump sieht sich als Opfer einer politischen Kampagne
Gegen den Republikaner war in dem Fall Anfang August Anklage erhoben worden. Er wird unter anderem beschuldigt, eine Verschwörung gegen die Vereinigten Staaten initiiert zu haben.
Trump streitet alle Vorwürfe ab und stellt sich als Opfer einer politisch motivierten Kampagne dar. In Reden und auf seinem sozialen Netzwerk Truth Social wettert der Republikaner regelmäßig gegen die Justiz und einstige Weggefährten.
Der Prozess in Washington soll am 4. März 2024 beginnen. Es ist eines von mittlerweile vier strafrechtlichen Verfahren gegen Trump.
Richterin Tanya Chutkan hat mit der Anklage gegen Trump ihren wohl größten Fall vor sich. Die Verteidigung versucht, sie zu diskreditieren - dabei gilt sie als hart, aber gerecht.