Luftverschmutzung: EU beschließt strengere Grenzwerte
EU-Beschluss:Strengere Grenzwerte für Luftverschmutzung
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Die EU hat neue Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft beschlossen. Deutschland muss nun nachbessern - und hat für die Umsetzung bis 2030 Zeit.
Die Einhaltung der Grenzwerte wird an Messstationen entlang viel befahrener Straßen überprüft.
Quelle: Imago
Im Kampf gegen Luftverschmutzung gelten in der EU künftig strengere Grenz- und Zielwerte für verschiedene Schadstoffe. Die EU-Länder nahmen entsprechende Vorgaben in Luxemburg an, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Neue Obergrenzen gelten unter anderem für Feinstaub, Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2). Das Europaparlament hatte argumentiert, beide Schadstoffe hätten einen besonders großen Einfluss auf die Gesundheit.
Für Stickstoffdioxid liegt der Grenzwert künftig im Jahresmittel bei 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. An bis zu 18 einzelnen Tagen im Kalenderjahr darf der Wert bei maximal 50 Mikrogramm liegen. Als Langzeitgrenzwert gilt laut Umweltbundesamt bislang ein Jahresmittel von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.
Für Schwefeldioxid gilt künftig ebenfalls der Grenzwert von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel.
Bei Kohlenmonoxid darf der höchste 8-Stunden-Mittelwert pro Tag maximal 10 Milligramm pro Kubikmeter Luft betragen.
Bei Ozon gilt weiterhin der Höchstwert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Dieser darf allerdings nur noch an höchstens 18 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden.
Die neuen Regeln sollen unter anderem dazu führen, dass weniger Menschen aufgrund von Luftverschmutzung frühzeitig sterben. Dabei habe man sich an Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Luftverschmutzung orientiert, teilte der Rat der Europäischen Union weiter mit.
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Bürger haben Anspruch auf Schadenersatz
EU-Bürger haben demnach auch Ansprüche auf Schadenersatz, wenn sie durch zu hohe Schadstoffwerte erkranken. Außerdem soll regelmäßig überprüft werden, ob die Grenzwerte noch mit dem Stand der Forschung konform sind.
Die Bestätigung durch den Rat der Europäischen Union, in dem die Fachminister der 27 Mitgliedsländer vertreten sind, war der letzte notwendige Schritt hin zum neuen Regelwerk. Zuvor hatte bereits das Europaparlament grünes Licht für die neuen Grenzwerte gegeben. Die Regeln müssen nun noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, damit sie in Kraft treten können.
Neue Grenzwerte sollen spätestens 2030 gelten
Die Länder haben dann zwei Jahre Zeit, sie in nationale Gesetze zu gießen. Spätestens ab 2030 dürfen die EU-Staaten die neuen Grenzwerte laut Mitteilung dann nicht mehr reißen - unter gewissen Umständen ist aber eine Fristverlängerung möglich.
Laut EU-Schätzungen verursacht Luftverschmutzung jährlich den frühzeitigen Tod von bis zu 300.000 Menschen. Damit bleibe es das größte von Umweltbedingungen ausgehende Gesundheitsrisiko.
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2021 hatte die EU-Kommission einen "Null-Schadstoff-Aktionsplan" vorgelegt. Ziel ist es, bis 2030 die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung um mehr als 55 Prozent zu senken.
Quelle: dpa
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