Europäisches Gericht:Flüchtlinge scheitern mit Klage gegen Frontex
von Christoph Schneider
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Sechs Syrer wehrten sich vor dem Europäischen Gericht gegen eine Abschiebeaktion von Frontex 2016 - erfolglos, wie das Gericht entschied. Das erste Verfahren dieser Art.
Für Frontex gibt es zunächst keine Konsequenzen (Symbolbild)
Quelle: Reuters
Auf der griechischen Insel Leros steht eines von fünf griechischen Registrierungszentren für Flüchtlinge. Genau hierher wurde eine sechsköpfige Familie aus dem Bürgerkriegsland Syrien im Oktober 2016 gebracht - von der griechischen Nachbarinsel Milos aus. Auf Leros wollte die Familie Asylanträge stellen.
Doch wenige Tage nach ihrer Ankunft wurde sie im Rahmen einer von der europäischen Grenzschutzagentur Frontex und Griechenland gemeinsam durchgeführten Rückkehraktion zurück in die Türkei gebracht.
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Für die Familie ein rechtswidriger Vorgang. Zuerst beschwerten sie sich beim Grundrechtsbeauftragten von Frontex - erfolglos. Dann zog die Familie vor das Europäische Gericht (EuG), verklagte die Grenzschutzagentur Frontex auf Schadensersatz.
Flüchtlingsfamilie fordert 136.000 Euro Schadensersatz
Ihre Argumente: Das Verhalten von Frontex während ihrer Rückführung in die Türkei sei rechtswidrig gewesen. Aufgrund ihrer konkreten Situation in Syrien hätte ihnen internationaler Schutz zugestanden, der ihnen durch die Abschiebung schlicht genommen worden sei.
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Damit konnten sie keinen entsprechenden Antrag stellen. Ein klarer Verstoß nicht nur gegen die Verpflichtungen des Grundrechtsschutzes, sondern auch des Verbots erniedrigender Behandlung und des Verbots kollektiver Ausweisung. Sie forderten als Ersatz für den immateriellen und materiellen Schaden eine finanzielle Entschädigung von insgesamt 136.000 Euro.
Wie das Europäische Gericht die Entscheidung begründet
Doch das EuG weist ihre Klage nun ab. Die Schadensersatzforderungen seien unbegründet. Denn Frontex unterstütze die Mitgliedstaaten lediglich. Und die Mitgliedstaaten seien zuständig für die Prüfung von Asylanträgen.
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Ob die Geflüchteten tatsächlich Schutz in der EU erhalten hätten, sei zum Zeitpunkt der Frontex-Aktion nicht klar gewesen. Die geschilderten Angstzustände oder auch die finanziellen Schäden hätten die Geflüchteten nicht ausreichend nachgewiesen, zumal sie auch nicht unmittelbar auf das Verhalten von Frontex zurückführen seien, führt das EuG in seiner Urteilsbegründung aus.
Pro Asyl kritisiert Entscheidung
Enttäuscht von der Entscheidung ist Pro Asyl. Der Geschäftsführer und Leiter der Europaabteilung, Karl Kopp, sagte gegenüber ZDFheute:
Aus seiner Sicht handelte es sich bei der Rückkehraktion um eine "illegale Abschiebung im laufenden Verfahren".
Doch der Fall sei gut dokumentiert, so dass Pro Asyl davon ausgeht, dass die Klage weitergehen könnte. "Frontex ist so tief involviert, die Entscheidung des Gerichts ist realitätsfern", so Karl Kopp. Die Frage, wie Frontex in die Verantwortung genommen werden könne, stelle sich immer drängender, so Pro Asyl - das Hin und Her der Zuständigkeiten müsse aufhören.
Gegen das Urteil kann die syrische Familie in den nächsten zwei Monaten Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
Christoph Schneider ist der Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF
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