Justizkrimi um Auslieferung an Ungarn

    Linksextremisten-Prozess:Justizkrimi um Auslieferung an Ungarn

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    Das Bundesverfassungsgericht hat das Ausliefern einer Person aus der linken Szene an Ungarn untersagt - doch die Entscheidung kam zu spät. Der Vorgang sorgt für heftige Kritik.

    Schriftzug "Bundesverfassungsgericht"
    Quelle: dpa

    In dem Verfahren geht es um eine 23-jährige in Jena geborene Person, die sich selbst als non-binär bezeichnet - sie ist in der linken Szene als "Maja" bekannt. Laut Bundesverfassungsgericht werfen die ungarischen Behörden "Maja" vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Deren Ziel soll es gewesen sein, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. Die deutsche Justiz ermittelt wegen desselben Vorwurfs, sagte Verteidiger Sven Richwin.

    "Maja" Ende 2023 in Berlin festgenommen

    "Maja" wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und saß laut Richwin in Dresden in Untersuchungshaft. Hintergrund sind gewaltsame Angriffe auf vermutete Rechtsextremisten. Zwischen dem 9. und 11. Februar 2023 soll seine Mandantin mit Mittätern tatsächliche oder vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen und verletzt haben.
    Wegen des Auslieferungsersuchens aus Ungarn habe der Generalbundesanwalt sein Verfahren zurückgestellt. Da "Maja" in Berlin festgenommen wurde, sei die dortige Generalstaatsanwaltschaft zuständig, so Richwin.

    Kammergericht Berlin gibt grünes Licht für Auslieferung

    Das Kammergericht Berlin stimmte am Donnerstagnachmittag der Auslieferung zu, die die Generalstaatsanwaltschaft beantragt hatte. Das Verfahren entspreche den Abläufen bei einem Europäischen Haftbefehl, teilte eine Sprecherin mit. Laut Gericht steht die deutsche Staatsangehörigkeit der Auslieferung nicht entgegen, da eine Rücküberstellung zur Vollstreckung der Strafe seitens Ungarn zugesichert worden sei.
    Mit einem Eilantrag in Karlsruhe versuchte der Anwalt von "Maja" die Auslieferung zu stoppen. Dieser sei am Freitag um 7.38 Uhr beim Gericht eingegangen, hieß es in der Gerichtsmitteilung. Demnach untersagten die Verfassungsrichter um 10.50 Uhr die Auslieferung. Da war "Maja" laut Generalstaatsanwaltschaft aber bereits an Ungarn übergeben. Das Gericht sei per E-Mail um 11.47 Uhr darüber informiert worden, dass der Antragsteller bereits um 10 Uhr übergeben worden sei, hieß es in Karlsruhe. "Maja" sei um 6.50 Uhr "zwecks Durchlieferung nach Ungarn an die österreichischen Behörden übergeben worden".
    Solidaritätskundgebung für mutmaßliche Linksextremistin
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    Karlsruhe hat mit seinem Beschluss die Generalstaatsanwaltschaft angewiesen, "eine Übergabe des Antragsstellers" an Ungarn zu verhindern und seine Rückführung zu erwirken. Für Anwalt Richwin ist das ein "theoretischer Sieg" - er habe wenig Hoffnung, dass die beschuldigte Person zurückgeholt werden könne. Von der Generalstaatsanwaltschaft hieß es am Freitagnachmittag, die Behörde könne der einstweiligen Anordnung nicht mehr nachkommen. Ein Auftrag, die Rückführung aus Ungarn zu erwirken, sei der Anordnung nicht zu entnehmen.

    Polizei in Ungarn bestätigt Übergabe

    Die ungarische Polizei bestätigte unterdessen, die ausgelieferte Person an der Grenze festgenommen und bereits in Budapest wegen Verdachts auf lebensgefährliche Körperverletzung verhört zu haben. Der Haftbefehl sei beantragt.
    An der Berliner Justiz gab es in linken Kreisen heftige Kritik. Der Linksparteivorsitzende Martin Schirdewan sprach von einer "Schande für Deutschland". "Viktor Orban ist kein Demokrat und Ungarn wird kein rechtsstaatliches Verfahren garantieren. Es ist unerträglich, dass Deutschland Menschen an Autokraten ausliefert, statt ein rechtsstaatliches Verfahren vor eigenen Gerichten sicherzustellen." Die sächsische Linken-Politikerin Julia Nagel bezeichnete den Vorgang als "Skandal".
    Die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten bezweifelte, dass Maja" in Ungarn ein fairer Prozess und menschenrechtskonforme Haftbedingungen erwarteten.
    Quelle: dpa

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