Abschiebehaft: Wie Ottenstein um einen Flüchtling kämpft

    Ousman sitzt in Abschiebehaft:Wie Ottenstein um einen Flüchtling kämpft

    Tim-Julian Schneider
    von Tim-Julian Schneider
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    Ousman spielt beim FC Ottenstein und hat einen Ausbildungsplatz. Doch nun sitzt der 20-Jährige in Abschiebehaft. Sein Klub kämpft um ihn, doch die Aussichten sind schwierig.

    Ousman John im Trikot des 1. FC Ottenstein
    Ousman hofft darauf, bald wieder im Trikot des 1.FC Ottenstein auflaufen zu können.
    Quelle: Carsten Berthues

    Ousman John lächelt in die Kamera, die einer seiner Teamkameraden auf ihn richtet. Er trägt das blaue Trikot des FC Ottenstein, eines kleinen Kreisliga-Fußballklubs in NRW, für den er in der zweiten Mannschaft aufläuft. Im Verein hat der Mann aus Gambia eine neue Heimat gefunden.
    Der 20-Jährige lebt seit sechs Jahren in Deutschland, wollte zum 1. August eine Ausbildung in der Metallbranche beginnen - und sitzt jetzt in Abschiebehaft. Seine Duldung in Deutschland war Ende Mai ausgelaufen. Doch, dass der Geflüchtete in sein Heimatland zurückmuss, will der FC Ottenstein mit aller Macht verhindern.
    Mit einem Aufruf auf Instagram machten seine Teamkollegen auf die Situation des 20-Jährigen aufmerksam. "Sollte Ousman nach Gambia abgeschoben werden, würde er auf der Straße landen", sagen die Ottenstein-Verantwortliche. Und stellten einen Härtefallantrag, über den eine Kommission nun am 27. Juli entscheiden muss.

    Instagram-Post des FC Ottenstein

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    Gosens und Asamoah teilen Aufruf

    Gerd Berthues, ein Vertrauter von John, telefoniert täglich mit ihm und hat sich um das Einreichen der Unterlagen bei der Härtefallkommission gekümmert. Er kann das Abschiebevorhaben nicht nachvollziehen:

    Was mich auf die Palme bringt, ist, dass wir immer die Falschen abschieben. Die Leute, die sich einbringen wollen, die arbeiten gehen.

    Carsten Berthues, FC Ottenstein

    Mittlerweile haben Fußball-Stars wie Nationalspieler Robin Gosens oder Schalke-Teammanager Gerald Asamoah den Appell in den Sozialen Medien geteilt. Doch warum soll ein offensichtlich gut integrierter Mann überhaupt abgeschoben werden?

    Härtefall-Entscheidung im Fall Ousman John

    Das Ministerium für Flucht und Integration in NRW verweist auf Anfrage von ZDFheute auf den laufenden Härtefallantrag und lässt verlauten: "Rückführungen und freiwillige Rückkehr sind auch Teil von Migrationspolitik, diese gestaltet die Landesregierung rechtstaatlich, fair und humanitär." Für den Einzelfall sei die zuständige Ausländerbehörde verantwortlich.
    Der Fachkräftemangel soll mit "gezielter Migration" bekämpft werden:
    "Gambia ist ein Land mit einer sehr geringen Anerkennungsquote im Asylverfahren", schätzt Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen ein. Bei Entscheidungen zu Abschiebungen habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seine Leitsätze zu den Herkunftsländern, die sich unter anderem an Lageberichten des Auswärtigen Amts orientieren. "Und dann wird gesagt: So schlimm ist die Lage in Gambia ja nicht", erklärt Naujoks.

    Selbstverständlich sind von Abschiebungen sehr viele, sehr gut integrierte Menschen betroffen.

    Birgit Naujoks, Flüchtlingsrat NRW

    Auch wenn man  für "gute Integration" Maßstäbe wie Berufstätigkeit und gute Sprachkenntnisse anlege, wie es die Politik immer tue, würden dennoch Menschen, die diese Kriterien erfüllen, abgeschoben.
    Vor allem im Gesundheitswesen wird Arbeitsmigration benötigt:
    Und selbst bei einer positiven Härtefall-Entscheidung wäre "die Ausländerbehörde rechtlich nicht verpflichtet, der Entscheidung der Härtefallkommission zu folgen", macht das zuständige Ministerium in NRW auf Anfrage von ZDFheute in einer Stellungnahme deutlich.

    Abschiebung trotz Ausbildung?

    Diese Kommission ist für Berthues aber die letzte Chance. "Der Ausbildungsvertrag ist unterschrieben, wir haben alle Dokumente eingereicht", sagt der Vertraute von Ousman im Interview mit ZDFheute. Er brauche aber "ganz, ganz viel Glück", so Berthues.
    Grundsätzlich gebe es den rechtlichen Abschiebungshinderungsgrund der Ausbildungsduldung, sagt Naujoks vom Flüchtlingsrat. Diese kann bis zu sechs Monate vor Beginn der Ausbildung erteilt werden. Im Fall John kämpfen seine Befürworter jetzt, dies noch nachträglich anerkennen zu lassen.
    Die Zahl der Ausbildungen ist wieder leicht gestiegen:
    "Wenn man sich Initiativen wie das Chancenaufenthaltsrecht anschaut, sind das eigentlich Instrumente, die für so jemanden gemacht sind", sagt Wiebke Judith von der Organisation Pro Asyl. "Wenn mehr Rückführung gefordert wird, wird an so jemanden nicht gedacht", kritisiert sie.
    Die Spieler des 1.FC Ottenstein halten ein Plakat hoch mit der Aufschrift #bringbackousman
    Die Spieler des 1.FC Ottenstein halten ein Plakat hoch mit der Aufschrift #bringbackousman
    Quelle: Instagram/@fc_ottenstein_1920

    Schicksal von Ousman John noch nicht absehbar

    Sollte Ousman abgeschoben werden, würde er am Tag seines 21. Geburtstages nach Gambia zurückgeführt. "Dort erwartet ihn nichts", konstatiert Berthues. Seine komplette Familie sei verstorben, entferntere Verwandte lebten noch in Deutschland. "Der Klub ist jetzt seine Familie", sagt sein Vertrauter.
    "Die Potentiale derer, die bereits bei uns sind, verstärkt in den Blick zu nehmen und auch hier Hürden abzubauen, ist längst überfällig", ist ein weiterer Satz in der Stellungnahme des Ministeriums.

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