Hunderte Gefangene in Deutschland zu Weihnachten begnadigt

    Vorzeitige Entlassung aus Haft:Hunderte Gefangene zu Weihnachten begnadigt

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    Ein frühes Weihnachtsgeschenk machen viele Bundesländer mehreren Hundert Gefangenen. Sie kommen vorzeitig frei. Die Länder sind dabei allerdings unterschiedlich gnädig.

    Sachsen-Anhalt, Burg: Ein gebastelter Stern hängt an einem vergitterten Gefängnisfenster in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg. Archivbild
    Zuhause statt hinter Gittern dürfen Hunderte Gefangene Weihnachten verbringen - sie werden vorzeitig entlassen.
    Quelle: dpa

    Hunderte Gefangene in Deutschland kommen vor den anstehenden Feiertagen vorzeitig auf freien Fuß und können so Weihnachten zu Hause feiern. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Justizministerien der Länder.
    Diesmal dürften aber weniger von der sogenannten Weihnachtsamnestie profitieren als noch vor einem Jahr. Gleich mehrere Bundesländer nannten eine geringere Zahl Freigelassener.

    Meiste vorzeitige Entlassungen in NRW

    Die größte Zahl entfällt auf Nordrhein-Westfalen. Dort hat die Weihnachtsamnestie in diesem Jahr nach Angaben des Justizministeriums in Düsseldorf 248 Gefangenen vorzeitig die Freiheit beschert. Im Vorjahr waren es zu Beginn der zweiten Dezemberhälfte 322 Gefangene.
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    In Baden-Württemberg profitierten von der Amnestie mehr als 160 Menschen. Im vergangenen Jahr waren im Südwesten noch 218 Häftlinge vorzeitig freigekommen.

    Keine Amnestie in Bayern

    Bundesweit müssen mehr als 800 Gefangene die Feiertage dieses Jahr wegen der Regelung zur Weihnachtsamnestie nicht in Haft verbringen. Vor Weihnachten 2023 waren bundesweit mehr als 1.000 Gefangene freigelassen worden.
    Eine größere Zahl Freigelassener meldeten zum Beispiel Hessen (104), Berlin (97), Rheinland-Pfalz (etwa 70) und Niedersachsen (46). Allerdings kommen nicht überall Häftlinge frei: Bayern begnadigt prinzipiell nie zum Jahresende.

    Entlassung nur bei vorbildlicher Führung

    Die vorzeitige Entlassung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Weihnachtliche Milde erfährt unter anderem nur, wer sich hinter Gittern einwandfrei verhalten hat und dessen Entlassungstermin ohnehin zwischen Ende November und Anfang Januar ansteht. Zudem darf die Haftzeit nicht mehr als zwei Jahre betragen.
    Zum Sinn dieser Regelung sagte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU): "Das Weihnachtsfest mit der Familie kann der erste wichtige Schritt zur Resozialisierung sein." Zudem trage die vorzeitige Entlassung dazu bei, dass sich Inhaftierte noch vor den Feiertagen um Hilfsangebote kümmern und Behördengänge erledigen könnten.

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    Quelle: ZDF

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    Quelle: dpa

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