Tat liegt fast 50 Jahre zurück:Mordprozess gegen Ex-Stasi-Mitarbeiter
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Ein Ex-Stasi-Mitarbeiter steht in Berlin vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, einen Mann erschossen zu haben, der 1974 seine Ausreise nach West-Berlin erzwingen wollte.
Vor dem Landgericht Berlin hat am Donnerstag ein Prozess in einem fast 50 Jahre zurückliegenden Mordfall durch die DDR-Staatssicherheit begonnen.
Quelle: dpa
Fast 50 Jahre nach einem tödlichen Schuss auf einen Mann an der Grenzübergangsstelle im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße hat vor dem Landgericht Berlin der Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit (Stasi) begonnen.
Zum Auftakt der Verhandlung am Donnerstag erklärte die Verteidigerin des wegen Mordes angeklagten 80-Jährigen, ihr Mandant bestreite die Tat. Der Angeklagte selbst schwieg zunächst zu den Vorwürfen.
Mitglied einer Operativgruppe der Stasi
Er soll 1974 an einem Kontrollpunkt im Transitbereich am Bahnhof Friedrichstraße einen Mann aus einem Versteck heraus heimtückisch erschossen haben. Bei dem Opfer handelte es sich der Anklage zufolge um einen polnischen Staatsbürger, der zuvor mit einer Bombenattrappe in die polnische Botschaft im damaligen Ost-Berlin eingedrungen war, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen.
Einsatzkräfte der Stasi sollen entschieden haben, den Mann zum Schein ausreisen zu lassen. Zugleich sollen sie beschlossen haben, den 38-Jährigen währenddessen zu töten. Der damals 31-jährige Angeklagte, der Mitglied einer sogenannten Operativgruppe der Stasi war, wartete der Anklage zufolge im Transitbereich am letzten Kontrollpunkt hinter einer Sichtblende und schoss dem Opfer aus einem Abstand von knapp zwei Metern gezielt in den Rücken.
Staatsanwaltschaft: Opfer wurde "heimtückisch getötet"
Der Mann aus Polen wurde schwer verletzt und starb später in einem Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat als heimtückischen Mord ein, weil sich der Getötete nach Passieren des letzten Kontrollpunkts in Sicherheit wähnte.
Der Angeklagte habe sein Opfer "heimtückisch getötet", sagte Staatsanwältin Henrike Hillmann bei der Anklageverlesung. Die rechtliche Einstufung als Mord ist für eine etwaige Verurteilung entscheidend. Totschlag verjährt nach deutschem Recht 20 Jahre nach der Tat. Mord verjährt hingegen nicht.
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Der Fall birgt juristische Besonderheiten
Da die Tat während des Bestehens der DDR auf deren Staatsgebiet geschah, birgt der Fall außerdem andere juristische Besonderheiten. Die Berliner Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage nach eigenen Angaben zunächst auf das zum Tatzeitpunkt für den Angeklagten geltende Strafgesetzbuch der DDR, das für den Fall von Heimtückemorden sogar die Todesstrafe vorsah.
Allerdings wurde bei der deutschen Wiedervereinigung geregelt, dass bei der juristischen Aufarbeitung früherer Verbrechen aus DDR-Zeiten künftig die Strafvorschriften aus dem bundesdeutschen Strafgesetzbuch angewendet werden. Dieses kennt die Todesstrafe nicht, das Grundgesetz verbietet sie.
Auslöser für die Proteste war eine im April 1953 beschlossene zehnprozentige Normenerhöhung. Doch die Ursachen für die Revolte lagen tiefer. Der Aufbau der DDR führte zu Wirtschaftskrisen und allgemeiner Unzufriedenheit. Preise wurden erhöht, viele Waren gab es nur gegen Marken, waren unbezahlbar oder Mangelware.
Die Verfolgung sogenannter "objektiver Feinde des Aufbaus" wie Unternehmer, Christengemeinden und Intellektuellen mit Hilfe von Gummiparagraphen wie Boykotthetze füllte Gefängnisse. Zwischen Juni 1952 und Mai 1953 stieg die Zahl der Häftlinge in der DDR von 37.000 auf über 65.000 - eine der Hauptursachen für den Aufstand am 17. Juni 1953. Hundertausende flüchteten zudem aus Angst vor Verfolgung oder Enteignung in den Westen.
Im Artikel 6 der DDR-Verfassung wird die "Boykotthetze" unter Strafe gestellt. Sie umfasst auch Kritik an Partei und Staat. Das Gesetz wurde von der DDR-Führung gegen politische Gegner des Regimes ausgelegt. Das Strafmaß war nicht einheitlich definiert. In der Klausel steht: "Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militärische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches."
Arbeitsnormen regelten in der DDR die Höhe der Arbeitszeit. Am 14. Mai beschloss das Zentralkomitee der SED die Erhöhung der Arbeitsnormen um 10 Prozent.
Quelle: ZDF
Sechs Verhandlungstermine angesetzt
Für den Prozess sind nach Gerichtsangaben weitere sechs Verhandlungstermine bis zum 23. Mai angesetzt. Zwei Söhne und die Tochter des Opfers sowie eine Schwester des Getöteten treten im Prozess als Nebenkläger auf.
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