Schüsse an DDR-Grenzübergang:Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes angeklagt
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Ein Schuss aus dem Hinterhalt auf einen Polen, der nach West-Berlin ausreisen wollte: 34 Jahre nach der mutmaßlichen Tat wird ein Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes angeklagt.
Tränenpalast: Ausreisehalle der früheren Grenzübergangsstelle am Bahnhof Friedrichstraße (Archiv)
Quelle: dpa
Knapp 34 Jahre nach dem Mauerfall hat die Berliner Staatsanwaltschaft einen Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Der inzwischen 79-Jährige soll 1974 einen Polen in Ost-Berlin am damaligen Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße "mit einem gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus" getötet haben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte.
Die Ermittlungen seien über viele Jahre nicht vorangekommen, so der Sprecher. Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben. Anders als heute sei man jedoch zunächst von Totschlag ausgegangen. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sieht die Berliner Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
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Anklage: Stasi wollte "Unschädlichmachung"
Laut Anklage soll der Beschuldigte aus Leipzig zur Tatzeit einer Operativgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben. Er soll mit der "Unschädlichmachung" des 38-jährigen Polen beauftragt worden sein. Dieser soll zuvor in der polnischen Botschaft versucht haben, seine Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen.
Die Stasi soll dann zum Schein entschieden haben, dem 38-Jährigen die Ausreise zu genehmigen. Dafür soll er auch die entsprechenden Ausreisedokumente bekommen haben, Ministeriumsmitarbeiter hätten ihn zum damaligen Sektorenübergang am Bahnhof Friedrichstraße begleitet. Als er dort am 29. März 1974 jedoch den letzten Kontrollpunkt passiert hatte, fiel der Schuss.
Der Prozess gegen den früheren Stasi-Mitarbeiter soll vor dem Landgericht Berlin erfolgen. Zunächst muss jedoch eine Kammer darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Ausschlaggebend wird dabei sein, ob das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgt und ausreichend Hinweise für einen Mordverdacht sieht.
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