Krebsforscher alarmiert:Studie: Viele Rapper werben illegal für Tabak
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Softdrinks, aber auch Glimmstängel: Viele Rapper erfreuen sich am Nebengeschäft mit ihrem Namen - und bewerben E-Zigaretten und Co. im Netz. Damit verstoßen sie oft gegen Gesetze.
Das Geschäft mit dem Rauch boomt insbesondere bei Jugendlichen.
Quelle: dpa
Über 40 Prozent der bekanntesten deutschen Rap-Musiker werben einer Studie zufolge in den sozialen Medien für E-Zigaretten oder Shisha-Tabak. Sie würden damit das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse umgehen, teilte das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg mit.
Da die Produkte vor allem eine junge Zielgruppe ansprächen, müsse die Einhaltung des Gesetzes besser kontrolliert werden, verlangte das Forschungszentrum. Die Produkte hätten erhebliche Gesundheitsrisiken und dürften laut EU-Richtlinie und Tabakerzeugnisgesetz nicht im Internet beworben werden.
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Früchtearoma und Rapper-Branding
Das Zentrum untersuchte eigenen Angaben zufolge im Januar 2024 auf Instagram, Facebook, TikTok, Youtube und X die Beiträge von 60 deutschen Rappern, 50 Männern und 10 Frauen. 26 von ihnen vermarkteten der Studie nach Shisha-Tabak oder E-Zigaretten. Die Produkte trügen meist die Namen der Künstler, oft seien sie mit einem Foto oder als Comicfigur auf der Verpackung abgebildet.
Aromen würden häufig mit Bildern von Früchten beworben, womit sie Harmlosigkeit suggerierten, hieß es. Die meisten Produkte würden über eigene Social-Media-Profile vermarktet und seien mit Online-Shops verlinkt. Dabei sei oft nicht klar, ob es sich um Eigenmarken der Künstler handle und ob und wie sie an den Firmen beteiligt seien.
Krebshilfe kritisiert Behörden: Kontrollen nicht konsequent
Die Untersuchung zeige, dass die Werbebeschränkungen für Tabak und E-Zigaretten von den deutschen Behörden nicht konsequent kontrolliert würden, sagte Katrin Schaller, Präventionsexpertin des Krebsforschungszentrums.
Daher "müssen die zuständigen Landesbehörden, die das gesetzliche Tabakwerbeverbot kontrollieren müssen, endlich auch im Bereich der sozialen Medien aktiv werden", fordert Schaller.
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Regeln für Tabak-Werbung verschärft
Zum 1. Januar 2021 trat das zweite Änderungsgesetz zum Verbot der Tabakwerbung in Kraft. Es dehnte das bereits bestehende Werbeverbot für Zigaretten und nikotinhaltige E-Zigaretten auf Außen- und Kinowerbung aus und führte stufenweise ein Verbot der Außenwerbung auch für Produkte ohne Nikotin ein.
Außenwerbung für Tabak-Erhitzer ist seit dem 1. Januar 2023 verboten, für nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter seit dem 1. Januar 2024.
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Die Deutsche Krebshilfe hatte seinerzeit unter anderem moniert, dass in dem Gesetz das persönliche Bewerben von Tabakerzeugnisse im Rahmen von Konzerten, Veranstaltungen und in den sozialen Medien unangetastet bleibe.
Quelle: AFP, epd
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