Rauswurf von Polizei-Dozentin in NRW nun vor Gericht

    Umstrittener Tweet:Rauswurf von Polizei-Dozentin nun vor Gericht

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    Wegen eines kritischen Tweets zu Rassismus innerhalb der Polizei hatte eine Dozentin der Polizeihochschule NRW ihren Lehrauftrag verloren. Jetzt landet der Fall vor Gericht.

    Nordrhein-Westfalen, Gelsenkirchen: Die Buchstaben "NRW" stehen in den Landesfarben von Nordrhein-Westfalen vor der Zentralverwaltung der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen auf dem Rasen.
    Bahar Aslan hatte ihren Lehrauftrag an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen verloren. Jetzt landet der Fall vor Gericht.
    Quelle: dpa

    Der Rauswurf der Polizei-Dozentin Bahar Aslan wegen eines umstrittenen Tweets wird nun vor Gericht geklärt. Die Beamtin reichte heute zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein.
    Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Die Klägerin will, dass der Widerruf ihres Lehrauftrags außer Kraft gesetzt wird.

    Aslan sorgte mit Tweet für Aufsehen

    Aslan hatte an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Gelsenkirchen eigentlich zum kommenden Wintersemester einen Lehrauftrag für "interkulturelle Kompetenzen".
    Grund für den Widerruf war folgender Tweet der Dozentin, die dort bereits seit Anfang 2022 unterrichtet hatte:

    Tweet von Bahar Aslan vom 20. Mai 2023

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    GFF will mit Gerichtsverfahren zur Aufarbeitung beitragen

    Die GFF wolle mit dem gerichtlichen Verfahren dazu beitragen, dass Missstände in den Sicherheitsbehörden aufgearbeitet werden, teilte die Gesellschaft mit. "Das setzt voraus, dass Probleme benannt werden können und Menschen dafür nicht sanktioniert werden."
    Tatsächlich häuften sich Meldungen über rechtsextreme Chats und rassistische Vorfälle innerhalb von Sicherheitsbehörden, kritisierte die GFF. Die Hinweisgeber hätten dabei häufig Nachteile zu erleiden, während die Vorfälle selbst nicht aufgearbeitet würden.

    Kritik an staatlichen Behörden üben zu können, ist Teil der Meinungsfreiheit - das hat die Polizeihochschule grob verkannt.

    Statement der Gesellschaft für Freiheitsrechte zum Fall Aslan

    Die Klägerin selbst kritisierte, sie sei für die Hochschule zur "Persona non grata" geworden, bloß weil sie ihre Angst vor Rassismus in der Polizei öffentlich angesprochen habe.
    Quelle: dpa

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