Mietstreit: Fristlose Kündigung bei Todesdrohung rechtens

    Streit mit Mieter:Fristlose Kündigung bei Todesdrohung rechtens

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    Bedroht ein Mieter seinen Vermieter mit dem Tod, darf dieser eine fristlose Kündigung aussprechen. Auch wenn die Drohung nur von der Mitbewohnerin kam, so das Amtsgericht Hanau.

    Kündigung
    Todesdrohung an Vermieter rechtfertigt sofortige fristlose Kündigung.
    Quelle: picture alliance / Andreas Gora

    Eine Bedrohung des Vermieters mit dem Tod während eines Streits rechtfertigt laut einem Urteil aus Hessen eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrags. Das gilt zudem, wenn ein Dritter dazu aufgefordert wird, ein Messer zu holen, wie das Amtsgericht Hanau am Mittwoch mitteilte. Ob das Messer tatsächlich benutzt wird, ist unerheblich.

    Streit um die Gartennutzung

    Beide Parteien stritten seit Längerem über die Nutzung eines Gartens. Im Lauf eines Streits kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos und erhob Klage gegen den Mieter und seine Mitbewohnerin auf Räumung der Wohnung und Erstattung der Anwaltskosten. Beide Seiten machten über den Hergang unterschiedliche Angaben.
    Während des Verfahrens wurde die Wohnung zurückgegeben. Die Richter am Amtsgericht gaben der Vermieterin Recht. Nach Feststellungen des Gerichts hatte die Mitbewohnerin des Mieters der Vermieterin gesagt, dass sie sie töten werde. Gleichzeitig forderte sie einen weiteren Beteiligten dazu auf, ihr ein Messer zu bringen, was auch geschah. Die Vermieterin schloss ihre Wohnungstür.

    Mieter haftet für seine Mitbewohnerin

    Nach Ansicht der Richter kommt es nicht darauf an, dass die Tat nicht vom Mieter selbst, sondern von seiner Mitbewohnerin begangen wurde. Eine Notwehrsituation habe es außerdem nicht gegeben. Der Mieter muss sich das Fehlverhalten seiner Mitbewohnerin zurechnen lassen. Daher haftet er auch für die Anwaltskosten.
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    Quelle: AFP

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