Messerangriff in Aschaffenburg: Was bisher bekannt ist
Aschaffenburg:Messerattacke auf Kita-Gruppe: Was bekannt ist
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Bei einem Messerangriff sind in Aschaffenburg zwei Menschen getötet worden - ein Mann und ein Kind. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen. Was bislang bekannt ist - ein Überblick.
Nach der tödlichen Messerattacke in Aschaffenburg stellen sich nun Fragen. Haben die Behörden im Umgang mit dem Täter versagt und welche Konsequenzen müssen nun folgen?23.01.2025 | 2:22 min
Im bayerischen Aschaffenburg sind bei einem Messerangriff zwei Menschen getötet worden. Bei den Toten, so der Pressesprecher der Polizei, handele es sich um einen 41-jährigen Mann und ein zweijähriges Kind. Zudem wurden mehrere Menschen schwer verletzt, darunter ein zweijähriges Mädchen. Was bisher bekannt ist.
Was zum Tathergang bekannt ist
Die Tat ereignete sich am Mittwoch im Aschaffenburger Schöntal-Park kurz vor 12 Uhr. Der mutmaßliche Gewalttäter hatte es nach Informationen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) auf eine Kindergartengruppe abgesehen. Der 28-Jährige habe die Kinder völlig unvermittelt und gezielt mit einem Küchenmesser attackiert. Dabei sei ein zweijähriger Junge marokkanischer Abstammung tödlich verletzt worden.
Zudem habe der Mann nach bisherigen Ermittlungen ein zweijähriges Mädchen aus Syrien nach bisherigen Erkenntnissen dreimal im Halsbereich mit dem Küchenmesser verletzt. Ein 41 Jahre alter deutscher Passant, der dazwischengegangen sein soll, wurde laut Herrmann von dem Verdächtigen tödlich verletzt. Ein 72-jähriger Mann erlitt nach Behördenangaben multiple Verletzungen im Thoraxbereich. Eine 59 Jahre alte Erzieherin brach sich in dem Tumult einen Arm.
Einen Tag nach dem tödlichen Angriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg ist die Trauer überall spürbar. Peter Theisen berichtet von den Eindrücken der Menschen.23.01.2025 | 0:59 min
Die drei Schwerverletzten der Messerattacke befinden sich am Donnerstag nach wie vor in einem Krankenhaus. "Sie sind aber alle außer Lebensgefahr", sagte ein Polizeisprecher.
Weil der mutmaßliche Täter versucht haben soll, über Bahngleise zu fliehen, wurde der Bahnverkehr in Aschaffenburg eingestellt. Züge von und nach Aschaffenburg wurden nach Bahnangaben zunächst zurückgehalten. Der Verdächtige wurde schließlich von der Polizei festgenommen.
Die Beamten sprachen zunächst von zwei festgenommenen Verdächtigen. Bei einem davon handelte es sich aber um einen Zeugen, wie sie später erklärten. Er wurde vernommen.
Nach dem tödlichen Messerangriff in Aschaffenburg hat sich Kanzler Scholz gestern Abend mit den Chefs der Sicherheitsbehörden beraten. ZDF-Reporter Theißen und Benthin berichten.23.01.2025 | 2:12 min
Was man über den Tatverdächtigen und sein Motiv weiß
Bei dem festgenommenen Tatverdächtigen handelt es sich um einen afghanischen Staatsbürger. Laut Herrmann war der Mann in psychiatrischer Behandlung und sollte aus Deutschland ausreisen. Der 28-Jährige sei in der Vergangenheit mindestens dreimal wegen Gewalttaten aufgefallen, jeweils in psychiatrische Behandlung gekommen und wieder entlassen worden, so Herrmann am Mittwoch. Im Dezember sei seine Betreuung angeordnet worden.
Bei einer Durchsuchung seiner Wohnräume in einer Flüchtlingsunterkunft seien "keinerlei Hinweise auf eine radikale islamistische Gesinnung" gefunden worden, sagte Herrmann. Dagegen seien Medikamente gefunden worden, die zu seiner Erkrankung passten.
Eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht ordnete Offenbar am Donnerstagabend eine einstweilige Unterbringung des Verdächtigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa, zuvor hatte "Bild" darüber berichtet. Einen Unterbringungsbefehl gibt es in der Regel, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Verdächtiger zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Dem Mann wird unter anderem Mord vorgeworfen.
Ob seine Schuldfähigkeit bei der Tat vermindert gewesen sein könnte oder er tatsächlich schuldunfähig war, müssen die Ermittlungen zeigen. Die Polizei versucht unter anderem zu klären, ob der Afghane gezielt Kinder einer Kita-Gruppe angriff.
Seit wann der Mann in Deutschland war und mit welchem Status
In einer Pressekonferenz am Donnerstag sagte Bayerns Innenminister Herrmann, der Mann sei am 19. November 2022 nach Deutschland eingereist. Am 9. März 2023 habe er einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gestellt. Dieser Antrag sei am 19. Juni 2023 abgelehnt und die Abschiebung im Dublin-Verfahren nach Bulgarien angeordnet worden.
Das Dublin-Verfahren regelt, dass jeder Asylbewerber nur in dem EU-Land einen Asylantrag stellen darf, das er als erstes betreten hat. So soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag nur von einem EU-Mitgliedstaat geprüft wird. Die Dublin-III-Verordnung gilt seit 2014 in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein.
Hält ein Mitgliedstaat einen anderen für zuständig, kann er ein Übernahme- beziehungsweise Wiederaufnahmeersuchen stellen. Stimmt dieser Staat zu, erhält der Antragsteller einen entsprechenden Bescheid. Er kann einen Eilantrag dagegen stellen, andernfalls vereinbaren die Mitgliedstaaten die Überstellung.
Wird die nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit an jenen Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern. In bestimmten Fällen sieht Dublin III eine Abschiebehaft vor, etwa bei ungeklärter Identität, verspäteter Antragstellung oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.
Die Verordnung der EU in voller Länge finden Sie hier. Quelle: KNA
Diese Entscheidung sei den Ausländerbehörden in Bayern erst am 26. Juli 2023 mitgeteilt worden, so Hermann. Dazu habe es die Information gegeben, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist nach Bulgarien am 3. August 2023 ablaufe.
Es ist offenkundig, dass wenn eine bayrische Behörde am 26. Juli davon erfährt, dass jemand jetzt ausgewiesen werden soll in ein anderes Land, nicht innerhalb von sechs Tagen eine derartige Rückführung organisiert werden kann.
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Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern
Nach Ablauf der Frist habe das Bamf dann erklärt, nun selbst für das Asylverfahren zuständig zu sein, so Herrmann. Dann sei bis Dezember 2024 nichts weiter geschehen. Bis der Tatverdächtige sich im Dezember bereit erklärt habe, freiwillig auszureisen. Deshalb habe das Bamf das Verfahren eingestellt. Die Ausreise habe sich aber weiter verzögert, weil der Tatverdächtige noch keine Papiere vom afghanischen Generalkonsulat erhalten habe.
Herrmann schränkte aber ein, dass selbst bei einer früheren Ablehnung des Asylantrags beim Bamf eine Rückführung des Mannes unter den geltenden Regeln nach Afghanistan schwierig gewesen wäre. Bisher habe es nur einen einzigen entsprechenden Flug gegeben.
Zwei Menschen, darunter ein Kind, wurden bei einem Messerangriff in Aschaffenburg getötet. Über die politischen Reaktionen berichtet Wulf Schmiese aus Berlin.22.01.2025 | 1:27 min
Wo sich Augenzeugen melden können
Nach der Gewalttat bat die Polizei um Hilfe möglicher Zeugen. Augenzeugen des Vorfalls sollten sich beim Polizeinotruf 110 oder einer Polizeidienststelle melden. Ein eigens eingerichtetes Upload-Portal und eine Telefonnummer für Hinweise wurden ebenso eingerichtet:
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Quelle: dpa, AFP
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