Prozessauftakt in Jena: Rechtsextreme planten "Nazi-Kiez"
Prozessstart gegen "Knockout 51":Rechtsextreme planten "Nazi-Kiez"
von Celine Löffelhardt
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Am Montag startet in Jena der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder von "Knockout 51". Die rechtsextreme Kampfsportgruppe soll gegründet worden sein, um Gewalttaten zu begehen.
Die mutmaßlichen Gründer und Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe "Knockout 51" aus Eisenach müssen sich ab Montag vor dem Thüringer Oberlandesgericht verantworten. Die vier angeklagten Männer wurden Anfang April 2022 bei einer bundesweiten Razzia gegen die deutsche Neonazi-Szene festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Neben der Gründung einer kriminellen Vereinigung werden den Angeklagten unter anderem gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen.
Gezielte Ausbildung zu Gewalttaten bei "Knockout 51"
Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft handelt es sich bei "Knockout 51" um eine "rechtextreme Kampfsportgruppe", wie Generalbundesanwalt Peter Frank direkt nach der Razzia mitteilte. Diese habe unter dem Deckmantel des gemeinsamen Kampftrainings junge, nationalistisch gesinnte Männer angelockt und diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut beeinflusst.
Das Training soll die Männer gezielt für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizei und Angehörigen der linken Szene ausgebildet haben, so der Vorwurf der Ankläger. Für den Kampf soll sich die Gruppe mit Messern und anderen verbotenen Waffen ausgestattet und sogar Schießtrainings durchgeführt haben.
Wegen rechtsextremer Straftaten vorbestraft
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht Leon R., mutmaßlicher Anführer von "Knockout 51", dem Generalbundesanwalt Frank "Rädelsführerschaft in einer kriminellen rechtsextremistischen Vereinigung" vorwirft. Er soll die Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaft vorgegeben, ideologische Schulungen geplant und das Kampfsporttraining geleitet haben.
Leon R. ist bereits wegen rechtsextremer Straftaten vorbestraft. Auch die weiteren Angeklagten Bastian A., Maximilian A. und Eric K. sollen leitende Funktionen innerhalb der Vereinigung wahrgenommen haben.
Zudem soll die Vereinigung auch an mehreren Protestveranstaltungen gegen Corona-Maßnahmen teilgenommen haben, um dabei gezielt Auseinandersetzungen mit der Polizei zu suchen.
Gericht: Kampfsportgruppe "kriminell", nicht "terroristisch"
Anfang August hat das Oberlandesgericht die Anklage zugelassen - allerdings nur eingeschränkt. Anders als die Bundesanwaltschaft stuft das Gericht die Gruppe nicht als terroristische, sondern kriminelle Vereinigung ein.
Die Bundesanwaltschaft vertritt die Auffassung, die Gruppe habe gezielt versucht, unter dem Deckmantel der Selbstverteidigung, tödliche Gewalt gegen Linksextreme anzuwenden. Laut Medienberichten sieht das Gericht in den Aktivitäten der Gruppe aber keine Hinweise auf Straftaten wie Mord oder Totschlag.
Quelle: picture alliance / dpa/Archiv
... ist laut Strafgesetzbuch (§ 129a StGB) darauf ausgerichtet, bestimmte schwere Straftaten wie beispielsweise Mord oder Totschlag zu begehen. Bei anderen schweren Straftaten müssen diese dazu bestimmt sein, die Bevölkerung erheblich einzuschüchtern oder die Grundstrukturen des Staates zu beeinträchtigen. Im Zentrum der Straftaten steht damit meist der Kampf für politische oder ideologische Ziele.
Ein Beispiel für eine ausländische terroristische Vereinigung ist der "Islamische Staat (IS)". Denn er hat sich zum Ziel gesetzt, unter Inkaufnahme auch ziviler Opfer, einen Gottesstaat unter Geltung der Scharia zu errichten. Eine inländische terroristische Vereinigung ist beispielsweise die rechtsextremistische Gruppierung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)", deren Zweck es war, aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft zu töten und Sprengstoffanschläge zu begehen.
... ist laut Strafgesetzbuch (§ 129 StGB) hingegen auf die Begehung von Straftaten ausgerichtet, die zumindest eine gewisse Strafbarkeitsschwelle überschreiten. Dazu gehören beispielsweise gefährliche Körperverletzungen und andere Gewaltdelikte. Wesentlicher Unterschied ist somit die Schwere der geplanten Straftaten.
So hat erst im Mai 2023 das Oberlandesgericht Dresden im sogenannten "Dresdner Linksextremismusprozess" aufgrund mehrerer Überfälle mit gefährlicher Körperverletzung wegen der Mitgliedschaft und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung Angeklagte verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ZDF-Redaktion Recht und Justiz
Enge Verbindung zur rechtsextremen NPD
Die Ermittlungen im Vorfeld des Prozesses ergaben zudem, dass die Gruppe eng mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschland (NPD), die sich jüngst in "Die Heimat" umbenannte, verbunden ist.
So nutzte sie als Trainingsort für den Kampfsport die NPD-Landeszentrale in Thüringen - das "Flieder Volkshaus". Zudem soll "Knockout 51" mit anderen gewaltbereiten Kampfsportgruppen bundesweit vernetzt gewesen sein.
Urteil im Fall "Knockout 51" mutmaßlich Mitte 2024
Die Bundesanwaltschaft ermittelt laut Informationen des NDR-Rechercheformats STRG-F derzeit weiter im Umfeld der Vereinigung. Hierbei soll auch der Thüringer NPD-Landesvorsitzende Patrick Wieschke als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe im Fokus der Ermittlungen stehen.
Für den Strafprozess sind 38 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil ist erst Mitte 2024 zu erwarten.