Wissing kritisiert Aktivisten :"Anderen den verdienten Urlaub vermiest"
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Wieder haben Klimaaktivisten mit Aktionen den Luftverkehr gestört. Ihre Ziele: die Flughäfen Hamburg und Düsseldorf. Die Politik übt scharfe Kritik an der "Letzten Generation".
13.07.2023 | 1:44 min
Zum Ferienstart in Hamburg haben sich Klimaaktivisten nahe der Start- und Landebahnen des Flughafens der Hansestadt festgeklebt. Auch am Flughafen in Düsseldorf blockierte die "Letzte Generation" die Rollfelder.
Scharfe Kritik an den Aktionen kommt aus der Politik - unter anderem von Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Der FDP-Politiker sagte dem Nachrichtenportal "T-Online":
Dem Klimaschutz selbst erwiesen die Demonstranten einen Bärendienst, so Wissing. "Wer anderen den verdienten und lange ersehnten Jahresurlaub vermiest, trägt zur Spaltung unserer Gesellschaft bei", so der Politiker weiter. Der Rechtsstaat müsse hier hart durchgreifen.
Wegen Ausfällen waren viele Reisende an Flughäfen gestrandet.
Quelle: dpa
Habeck: Gesellschaftliche Akzeptanz bei Klimaschutz notwendig
Ähnlich äußerte sich auch Wissings Parteikollege, Justizminister Marco Buschmann (FDP), auf Twitter:
Die "Blockierer" müssten mit strafrechtlichen Folgen sowie gegebenenfalls auch "mit millionenschweren Schadenersatzforderungen" rechnen.
Die Klimaschützer*innen der "Letzten Generation" spalten. Wie weit darf Protest gehen?20.06.2023 | 28:52 min
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte am Rande seiner Sommerreise:
Wer sich wirklich für Klimaschutz einsetzen wolle, müsse die gesellschaftliche Akzeptanz mit im Blick haben.
Linnemann: Rechtsstaat muss durchgesetzt werden
Der neue CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte für die Aktivisten im Wiederholungsfall Haftstrafen, gegebenenfalls von mehreren Jahren. "Der Rechtsstaat muss durchgesetzt werden", sagte Linnemann dem Sender Welt.
Bußgelder und Bewährungsstrafen seien zu wenig, Linnemann sprach für den Wiederholungsfall von Freiheitsstrafen von "einigen Monaten, vielleicht von wenigen Jahren".
"Letzte Generation" rechtfertigt Aktion
Auf Twitter schrieben die Umweltschutzaktivisten zu den Aktionen: "Wir protestieren gegen die Planlosigkeit und den Gesetzesbruch der Regierung in der Klimakrise." Sie kritisierten zudem eine Zunahme der Flugpassagierzahlen und der damit verbundenen Emissionen im Luftfahrtsektor.
Die Bewegung erneuerte ihre Forderung nach einem Gesellschaftsrat, der klären solle, wie die Nutzung fossiler Rohstoffe bis 2030 beendet werde.
Flughafen-Kleber wieder auf freiem Fuß
Zehn im Zusammenhang mit der Blockade des Hamburger Flughafens in Gewahrsam genommene Klimaaktivisten sind derweil wieder auf freiem Fuß.
Gegen vier Frauen im Alter von 24, 27, 31 und 43 Jahren und sechs Männer im Alter zwischen 19 und 63 Jahren seien Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung sowie Widerstands beziehungsweise Beihilfe dazu eingeleitet worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag.
Auch der Tatvorwurf des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sei geprüft worden. Der Verdacht habe sich jedoch nicht erhärtet. Mangels Haftgründen seien die zehn Demonstranten freigelassen worden, sagte der Sprecher.
Das können Sie beim Flugausfall wegen Klimaprotests tun:
Regelmäßig steht mir als Fluggast bei kurzfristiger Annullierung oder Verspätung von mindestens drei Stunden eine Entschädigung je nach Flugdistanz von 250 Euro bis 600 Euro zu. Kann sich die Airline aber auf außergewöhnliche Umstände berufen, gibt es diese nicht.
Eine Differenzierung nimmt der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor, der bei Streiks fragt, ob dieser für die Fluggesellschaft beherrschbar ist oder nicht.
Kleben sich Klimaaktivisten auf dem Rollfeld eines Flughafens fest, liegt dieses Vorgehen nicht in der Betriebssphäre der Fluggesellschaften. Hier handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, für den die Airlines keine Entschädigung zahlen müssen.
Allerdings gilt auch hier wie bei einem Streik: Passagiere, die von den Verspätungen und Ausfällen betroffen sind, haben bestimmte Rechte. Bei Flugstreichungen gilt: Die Passagiere können weiterhin darauf bestehen, zum Beispiel durch eine Umbuchung befördert zu werden. Alternativ können sie das Geld für das Ticket zurückverlangen. Bei größerer Verspätung müssen die Airlines Verpflegung und zur Not auch eine Hotelübernachtung anbieten.
(Quelle: ZDF-Redaktion Recht & Justiz)
Eine Differenzierung nimmt der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor, der bei Streiks fragt, ob dieser für die Fluggesellschaft beherrschbar ist oder nicht.
Kleben sich Klimaaktivisten auf dem Rollfeld eines Flughafens fest, liegt dieses Vorgehen nicht in der Betriebssphäre der Fluggesellschaften. Hier handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, für den die Airlines keine Entschädigung zahlen müssen.
Allerdings gilt auch hier wie bei einem Streik: Passagiere, die von den Verspätungen und Ausfällen betroffen sind, haben bestimmte Rechte. Bei Flugstreichungen gilt: Die Passagiere können weiterhin darauf bestehen, zum Beispiel durch eine Umbuchung befördert zu werden. Alternativ können sie das Geld für das Ticket zurückverlangen. Bei größerer Verspätung müssen die Airlines Verpflegung und zur Not auch eine Hotelübernachtung anbieten.
(Quelle: ZDF-Redaktion Recht & Justiz)
Dutzend Flüge gestrichen
Rund ein Dutzend Flüge waren im Verlauf des Morgens am Hamburger Flughafen gestrichen worden. Zudem gab es Umleitungen.
In Düsseldorf klebten sich laut Polizei sieben Personen fest, drei weitere unterstützten die Aktion. Die Polizei löste die Beteiligten mit einem speziellen Lösemittel vom Rollfeld nahe der Start- und Landebahn und nahm sie in Gewahrsam. Gegen die Aktivisten werde Anzeige erstattet, unter anderem wegen Hausfriedensbruchs, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr, hieß es.
Quelle: dpa, epd, AFP, ZDF