Fall Luise: Fragen zu Tatmotiv könnten offen bleiben
Totes Mädchen in Freudenberg:Fall Luise: Wohl keine Aussagen zu Tatablauf
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Die Frage nach Tathergang und -motiv treibt nach dem Tod der 12-Jährigen Luise viele um. Doch die Ermittler warnen: Nicht alle Informationen dürfen öffentlich werden.
"Warum?" - Diese Frage treibt nach dem Tod der Zwölfjährigen Luise viele um.
Quelle: dpa
Im Fall der mutmaßlich von zwei Mädchen getöteten zwölfjährigen Luise aus Freudenberg wird es laut den Ermittlern möglicherweise keine offiziellen Antworten zum Tatgeschehen geben. Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss von der Staatsanwaltschaft Siegen sagte:
Fall Luise: Gewisse Informationen dürfen nicht an Öffentlichkeit
Hintergrund ist der Persönlichkeitsschutz der Minderjährigen. "Wir werden natürlich vollumfänglich aufklären", betonte er. Sollten sich die beiden geständigen Mädchen als Täterinnen bestätigen, "dann werden wir keine Aussagen zu Tatabläufen oder Motivlagen machen".
"Wenn wir Auskunft erteilen können und dürfen, tun wir das sicherlich", sagte von Grotthuss. In so einem speziellen Fall - Opfer und Tatverdächtige sind Kinder - müsse man auch mal akzeptieren, dass es gewisse Informationen gebe, die nicht für die Öffentlichkeit seien.
Straftaten von Kindern 2021
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Grotthuss: Gegen Strafunmündige darf nicht ermittelt werden
Zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren hatten gestanden, Luise am 11. März in einem Waldstück an der Grenze von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erstochen zu haben. Gegen Strafunmündige könne man nicht ermitteln, "sodass eigentlich die Akte zu schließen wäre", sagte von Grotthuss.
Die Ermittler dürften sich aber nicht dem Vorwurf aussetzen, im Zuge der Ermittlungen mögliche andere strafrechtliche Sachverhalte zu übersehen. Es gibt demnach aber derzeit keine Hinweise darauf, dass andere Personen als die beiden Mädchen beteiligt waren. "Natürlich werden wir auch hinterfragen, ob die Geständnisse, die wir bekommen haben, belastbar sind und sich tragfähig zeigen", sagte von Grotthuss.
Drohungen und Hass gegen Tatverdächtige
Polizei und Staatsanwaltschaft gingen mit einer Mitteilung gegen Falschmeldungen in der Sache in die Offensive. "Offenkundig gibt es besonders in den sozialen Medien Spekulationen, die sich nicht mit dem aktuellen Stand der Ermittlungen decken", hieß es. Die Ermittler baten, sich daran nicht zu beteiligen "und die Diskussionen über die Hintergründe des Vorfalls, auch zum Schutz der Angehörigen, nicht zu befeuern".
Außerdem wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Social-Media-Kanäle der beiden Tatverdächtigen geschlossen. In sozialen Netzwerken hatte es auf den Profilen teils anonymer Nutzer zahlreiche Spekulationen und auch Drohungen und Hass gegen die Tatverdächtigen gegeben. Laut Polizei wird laufend geprüft, ob strafrechtlich Relevantes gepostet wird.
Grotthuss: Persönlichkeitsschutz muss gewahrt bleiben
Aber sprießen die Gerüchte nicht gerade wegen des Informationsvakuums? "Jeder meint, auch den Anspruch zu haben, alles wissen zu dürfen. Man muss aber sagen: Es gibt Grenzen, zum Beispiel den Persönlichkeitsschutz", sagte Oberstaatsanwalt von Grotthuss.
Dass die Identitäten der beiden Mädchen bekannt wurden, macht es den Ermittlern demnach zudem schwerer, Einzelheiten zu nennen. "Wie wollen Sie ein Motiv herausgeben, ohne dass Rückschlüsse auf Personen gezogen werden?", sagte von Grotthuss. Die Mädchen sind demnach in der Obhut des Jugendamts in "geschützten Räumen" untergebracht.
Psychologen warnen vor vorschnellen Erklärungsversuchen
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen warnte vor Spekulationen und vorschnellen Erklärungsversuchen. Es sei jetzt wichtig, "wie es die ermittelnden Behörden gerade auch tun, mit Besonnenheit zu agieren."
Empathie und Rücksichtnahme für die Angehörigen des Opfers und der Schutz der beteiligten Mädchen und ihrer Familien sollten vor allem im Mittelpunkt stehen. "Auch minderjährige Tatverdächtige haben ein Recht auf Kinder- und Jugendschutz", hieß es.
Eine 12- und eine 13-Jährige haben gestanden, Luise aus Freudenberg getötet zu haben. Beide sind strafunmündig, können juristisch nicht belangt werden. Wie geht es für sie weiter?