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Nach Alkohol- und Drogenfahrt:Urteil: Kein Fahrverbot für Rad oder Scooter
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Kein Führerschein, betrunken oder unter Drogen auf Rad oder E-Scooter unterwegs - wer erwischt wird, dem darf die künftige Nutzung solcher Fahrzeuge trotzdem nicht verboten werden.
Gericht kippt Fahrverbot für Rad oder E-Scooter (Archiv)
Quelle: dpa
Wer betrunken oder unter Drogen auf Rad oder E-Scooter erwischt wird, dem dürfen die Behörden nicht verbieten, solche führerscheinfreien Fahrzeuge in Zukunft zu benutzen. Die Fahrerlaubnisverordnung bietet dafür keine rechtliche Grundlage, entschied das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster in zwei Eilverfahren (Az.: 16 B 175/23 und 16 B 1300/23).
Konkret ging es um zwei Verkehrsteilnehmer aus Duisburg und Schwerte. Beide haben keinen Führerschein. Einer fuhr unter dem Einfluss von Amphetamin einen E-Scooter, der andere mit mehr als zwei Promille Alkohol Fahrrad. Die Behörden verboten ihnen, in Zukunft Fahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter zu fahren.
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Eilanträge dagegen scheiterten vor den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Gelsenkirchen. Dagegen legten die beiden Verkehrsteilnehmer Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht ein - mit Erfolg.
Gericht: Verordnung deckt kein Verbot für E-Scooter und Fahrräder
Die Begründung des OVG Münster: Ein solches Verbot schränke die grundrechtlich geschützte Fortbewegungsmöglichkeit der Betroffenen zu sehr ein. Außerdem seien diese Fahrzeuge im Vergleich zu Kraftfahrzeugen wie Autos in der Regel weniger gefährlich. Die Vorschrift, auf die sich die Behörden bei ihrem Verbot stützten, sei nicht bestimmt genug und auch nicht verhältnismäßig, urteilten die Richter. Die Fahrerlaubnisverordnung sage zu wenig darüber aus, in welchen Fällen jemand zum Führen von Rädern oder E-Scootern ungeeignet sei.
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Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind nicht anfechtbar. Zuvor entschieden bereits der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München und das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz ähnlich.
Quelle: dpa, AFP
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