Fahrgastrechte Bahn: Das ändert sich mit neuer EU-Verordnung

    FAQ

    EU-Regeln in Kraft:Das sind die neuen Fahrgastrechte der Bahn

    von Laura Kress
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    Bei der Bahn treten ab diesen Mittwoch neue EU-Regeln zu Entschädigungen in Kraft. Welche Änderungen auf Zugreisende zukommen - ein Überblick.

    Mit einer neuen EU-Verordnung treten einige neue Vorgaben im Bahnverkehr in Kraft. Wenn zum Beispiel "extreme Witterungsbedingungen" zu Verspätungen oder Ausfällen führen, gibt es kein Geld mehr zu zurück. Fahrgäste haben auch weniger Zeit, Entschädigung zu beantragen. Was sich bei den Fahrgastrechten jetzt ändert:

    Wann kann ich Geld zurückerhalten?

    Bei einer Verspätung von einer Stunde bekommt der Fahrgast 25 Prozent, bei zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurück. Bisher hat die Ursache für die Verspätung keine Rolle gespielt. Ab sofort ändert sich das. Bei Ursachen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, für die die Bahn also nicht verantwortlich ist, gibt es kein Geld zurück. Das sind zum Beispiel: extreme Witterung, Menschen auf den Gleisen oder Polizeieinsätze.
    Aber was zählt als "extreme Witterung"? Die Bahn versicherte bereits, dass gewöhnliche Unwetter natürlich nicht darunter fallen würden. Und auch bei extremen Überschwemmungen wolle man kulant sein.
    Hauptgrund für Verspätungen ist im Moment ohnehin das marode Schienennetz – und dafür ist die Bahn verantwortlich. Auch bei Streiks sollen Kunden weiterhin eine Entschädigung erhalten.
    Die Beantragung der Entschädigung funktioniert wie gehabt - per Post mit dem Fahrgastrechtformular oder auf der Internetseite der Bahn.

    Welche anderen Rechte habe ich bei einer Verspätung?

    Je nach Verspätung muss die Bahn Mahlzeiten und Getränke bereitstellen oder den Fahrpreis für ein Taxi übernehmen.
    Wichtig: Diese Ansprüche bleiben auch bestehen, wenn die Verspätung aufgrund höherer Gewalt zustande kam. Die Übernachtung in einem Hotel darf dann aber nicht mehr als drei Nächte betragen.

    Wie lange kann ich eine Entschädigung verlangen?

    Bisher war das noch ein Jahr nach der geplanten Zugfahrt möglich. Jetzt können Kunden nur noch innerhalb von drei Monaten ihr Geld zurückbekommen. Das dürfte aber nur wenige stören: 97 Prozent der Betroffenen beantragen ihre Entschädigung ohnehin schon innerhalb der Drei-Monats-Grenze.

    Kann ich bei einer Verspätung auch mit dem Zug eines anderen Anbieters weiterfahren?

    Ja, mit der neuen Verordnung ist das möglich. Und zwar unter folgenden Voraussetzungen: Entweder die Bahn hat dem Fahrgast innerhalb von 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt keine Reisealternative mitgeteilt oder er hat sich das Einverständnis der Bahn geholt.
    Die Optionen zur Weiterreise beschränkt die Verordnung aber auf "öffentliche Verkehrsdienste" – Flugzeug oder Mietwagen nennt sie nicht.

    Was, wenn ich meinen Anschlusszug verpasse?

    Die Regionalbahn von Mainz nach Frankfurt hat Verspätung, deswegen verpasst der Fahrgast den ICE von Frankfurt nach Hamburg. Dann kann er seine Weiterreise selbst organisieren und nach dem üblichen Prozedere Entschädigung verlangen. Die Voraussetzung: Der Fahrgast muss die Tickets beim selben Anbieter, also zum Beispiel der Deutschen Bahn erworben haben. Dann gilt die Reise nämlich als "Durchgangsfahrt".
    Ein Haken bleibt aber trotzdem. Weist der Anbieter im Kleingedruckten darauf hin, dass es sich nicht um eine "Durchgangsfahrt" handelt, gibt es nur für den verspäteten Zug eine Entschädigung.

    Hat die Verordnung Auswirkungen auf Fahrgäste mit Deutschlandticket?

    Ja. Die Verordnung stuft das Deutschlandticket als "erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt" ein. Das bedeutet: Bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten dürfen Fahrgäste trotzdem nicht auf den Fernverkehr umsteigen.
    Eine Ausnahme davon gibt es nur, wenn der Fahrgast mit der letzten Verbindung des Tages sein Ziel nicht mehr vor 24 Uhr erreicht. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde zwischen null und fünf Uhr morgens mit einer Verspätung von mindestens einer Stunde ankommt. Nur dann darf er zum Beispiel auch mit einem ICE zu seinem Zielort fahren.
    Ein weiteres Problem ist folgendes Szenario: Ein Fahrgast möchte mit dem Deutschlandticket eine Regionalbahn nach Hamburg nehmen. Von dort hat er einen ICE nach Berlin gebucht. Hat die Regionalbahn Verspätung und der Fahrgast erreicht deshalb den ICE nicht rechtzeitig, bekommt er keine Entschädigung.

    Welche Besonderheiten gelten für Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität?

    Benötigt ein Fahrgast Hilfe beim Ein- und Ausstieg, musste er das der Bahn bisher bis zu 48 Stunden im Voraus mitteilen. Mit der neuen EU sind es nur noch 24 Stunden. Trotzdem: Spontane Zugfahrten sind für Rollstuhlfahrer immer noch nicht möglich.
    Laura Kress ist Autorin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

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