Bundesverfassungsgericht: Wahlrechtsreform zum Teil korrigiert

    Bundesverfassungsgericht:Wahlrechtsreform zum Teil korrigiert

    von S. Kirsch / J. Henrich
    |
    Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts,(l-r) Astrid Wallrabenstein, Doris König (Vorsitzende), Ulrich Maidowski, Rhona Fetzer und Peter Frank, verkündet das Urteil über die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition.

    Ein wichtiger Teil der Wahlrechtsreform der Ampel wurde durch das Bundesverfassungsgericht gekippt. Die Aufhebung der Grundmandatsklausel sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.