Bei Reiseveranstalter-Insolvenz:EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden
|
Der Europäische Gerichtshof hat Verbraucherrechte bei Insolvenz des Reiseveranstalters gestärkt. Versicherer müssten bei Rücktritten wegen "außergewöhnlicher Umstände" zahlen.