Entscheidung zu Bayerns Kruzifixen
von Sarah Tacke
|
Seit 2018 gilt in Bayern die Vorschrift, dass in jedem staatlichen Gebäude ein Kreuz hängen muss. Ob das künftig so bleibt, darüber entschied heute das Bundesverwaltungsgericht.
Seit 2018 gilt in Bayern die Vorschrift, dass in jedem staatlichen Gebäude ein Kreuz hängen muss. Ob das künftig so bleibt, darüber entschied heute das Bundesverwaltungsgericht.