Verfassungsmäßigkeit des Solis
von Birgit Franke
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Der Bundesfinanzhof hat die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer bestätigt. Der Zuschlag sei noch vom Grundgesetz gedeckt, urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München.