Verfassungsmäßigkeit des Solis

    Verfassungsmäßigkeit des Solis

    von Birgit Franke
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    Auf dem Bild ist eine Grafik zu der Freigrenze des Solidaritätszuschlags zu sehen mit 62.600 € für Ledige und 125.200€ für Verheiratete oder Lebenspartner.

    Der Bundesfinanzhof hat die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlages bei der Einkommen- und Körperschaftssteuer bestätigt. Der Zuschlag sei noch vom Grundgesetz gedeckt, urteilte das höchste deutsche Steuergericht am Montag in München.