Urteil zu Jugendorganisation der AfD

    Urteil zu Jugendorganisation der AfD

    von S. Tacke / A.-K. Jeske
    |
    Ein Mann mit einem Schild in der hand, darauf das Logo der AfD

    Das Verwaltungsgericht in Köln hat bestätigt, dass die Junge Alternative vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf.

    Thema