Urteil zu Jugendorganisation der AfD
von S. Tacke / A.-K. Jeske
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Das Verwaltungsgericht in Köln hat bestätigt, dass die Junge Alternative vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf.
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Das Verwaltungsgericht in Köln hat bestätigt, dass die Junge Alternative vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden darf.