AfD darf als Verdachtsfall geführt werden
von Christoph Schneider
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Die Partei AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt.
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Die Partei AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt.