Sie sind hier:

Freie Wahl des Geschlechts?

Künftig sollen trans- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen ihren Geschlechtseintrag einfacher ändern können. Was das neue Gesetz ermöglicht und was nicht.

Videolänge:
36 min
Datum:
23.08.2023

Geschlechtseintrag ändern: Was ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz?

Die Bundesregierung hat nach langen Debatten das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne). Trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht binären Menschen wird es damit erleichtert, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen.

Künftig reicht eine entsprechende Erklärung beim Standesamt, ob der Geschlechtseintrag "männlich", "weiblich" oder "divers" lauten soll. Buschmann warb für einen besonnenen Umgang mit den Änderungen. Es gehe um eine kleine Gruppe von Menschen, deren biologisches Geschlecht nicht mit ihrer sexuellen Identität übereinstimme.

Minderjährige ab 14 Jahren sollen mit Zustimmung der Eltern oder eines Familiengerichts die Erklärung zur Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags abgeben können. Für Kinder unter 14 Jahren können die Eltern eine Erklärung zum Geschlechtswechsel abgeben. Buschmann versicherte, bei einem verantwortungslosen Umgang von Eltern mit dieser Regelung habe der Staat Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Selbstbestimmungsgesetz folgt auf Transsexuellengesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz löst das seit mehr als 40 Jahren gültige Transsexuellengesetz ab, dass das Bundesverfassungsgericht in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt hat.

Welche Konsequenzen hat das Gesetz nun? Öffnen sich Türen für einen Missbrauch des Gesetzes? Welche rechtlichen Hürden gibt es? Darüber spricht ZDFheute live mit Aktivistin Julia Monro und Samuel Kirsch aus der ZDF-Redaktion Recht & Justiz.

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz

Kritik am Selbstbestimmungsgesetz kommt aus der Opposition von Union und AfD. Frauenrechte würden durch die neuen Regeln in Gefahr gebracht. Eine Sorge: Ein Mann könne sich unter dem Vorwand, eine Transfrau zu sein, Zugang zur Frauensauna verschaffen.

So überlässt das Gesetz dem Bademeister oder dem Fitnesstrainer, ob eine Transperson in die Frauenumkleide darf.
Familienpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion Silvia Breher, CDU

Kritik gibt es auch daran, dass bereits 14-Jährige ihr Geschlecht ändern lassen können. Die Union wirft der Ampel-Koalition vor, den Kinder- und Jugendschutz zu schwächen. Die Ampel ignoriere die Bedenken von Medizinern, die davor warnten, dass Jugendliche in der Pubertät voreilige Entscheidungen treffen könnten.

Gesetzentwurf an einigen Stellen ergänzt

Der nun beschlossene Gesetzentwurf wurde um einige Punkte bereits ergänzt, um auf die öffentliche Kritik zu reagieren. So wurde eine sogenannte Meldeauflage in den Entwurf aufgenommen, die es Sicherheitsbehörden ermöglicht, die Identität von Personen nachzuverfolgen.

Das Gesetz sieht beispielsweise auch für den Spannungs- und Verteidigungsfall eine Sonderregelung vor. Wenn ein Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit einer drohenden Einberufung für einen Verteidigungsfall gestellt wird, soll vorübergehend die rechtliche Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleiben.

Selbstbestimmungsgesetz: Unklar, wie viele Personen es in Anspruch nehmen

Das Gesetz soll vor allem Erleichterung für die betreffenden Personen schaffen. Denn die verpflichtenden Gutachten und Befragungen werden häufig als unangenehm beschrieben und das Verfahren ist langwierig und teuer.

Bisher ist unklar, wie viele Menschen dieses Gesetz überhaupt in Anspruch nehmen werden. Denn wie viele transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen in Deutschland leben, ist nicht bekannt. Schätzungen zufolge können es einige Zehntausend sein. Einen Anhaltspunkt bieten die Verfahren nach dem Transsexuellengesetz: 2021 haben rund 3.200 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Die Zahlen sind seit den 2010er Jahren gestiegen.

Mit Material von ZDF, dpa und epd.

Kommentare

0 Kommentare

  • Schreibe den ersten Kommentar zu diesem Artikel.

Mehr aus ZDFheute live

Egon Ramms 1000 Tage Ukraine

Ex-Nato-General Ramms - ATACMS sind "kein Gamechanger" 

Die ATACMS-Freigabe der USA wird den Krieg wohl nicht entscheiden, sagt Ex-General Ramms. Sie sei trotzdem eine Möglichkeit für die Ukraine, die russische Kriegsführung zu stören.

19.11.2024
Videolänge
Diana Zimmermann: Scholz-Interview in Rio

Kanzler Scholz im Interview - "Die SPD steht zusammen" 

Olaf Scholz bleibt dabei: Deutschland soll keine Marschflugkörper an die Ukraine liefern. Auch zur K-Frage äußert er sich - und beschwört Einheit in seiner Partei.

19.11.2024
Videolänge
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.