Sie locken mit Tombolas, auf denen Gewinne für Wahlhelfer winken: Einige Gemeinden, denen noch Wahlhelfer fehlen, haben kreative Ideen, um Menschen den Job schmackhaft zu machen.
Die Stadt Köln, der zum jetzigen Zeitpunkt noch rund 1500 Wahlhelfer fehlen, geht einen anderen Weg: Hier bekommen Wahlhelfer statt Preisen ein erhöhtes „Erfrischungsgeld“ – so wird die Pauschale bezeichnet, die ihnen für Essen und Getränke gezahlt wird. Während der reguläre Satz für Wahlhelfer inclusive Schriftführer bei 25 Euro und beim Wahlvorsteher bei 35 Euro liegt, zahlt man in Köln 40 Euro. Auch andere Gemeinden zahlen einen Aufschlag. Der Schriftführer bekommt in Köln statt der sonst üblichen 25 Euro gar 60 Euro. „Für den Schriftführer gibt es in Köln einen verpflichtenden Workshop, der auch honoriert wird“, sagt Wolfgang Heintz, Wahlamtsleiter der Stadt Köln. Wer außerhalb des eigenen Wahlbezirks eingesetzt werde, bekomme darüber hinaus seine Fahrtkosten erstattet und gegebenenfalls sogar ein Tage- oder Übernachtungsgeld, führt er aus.
Alle Hände voll zu tun
„Wahlhelfer zu sein ist ein Ehrenamt im Dienst der Demokratie. Und es ist auch spannend, so eine Wahl mal hautnah mitzubekommen“, sagt der Wahlamtsleiter. Während der Öffnung der Wahllokale kümmern sich die Wahlhelfer um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und sorgen zum Beispiel für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Sie überprüfen die Wahlberechtigungen und gegebenfalls Wahlscheine der Bürger und geben die Stimmzettel aus. Sie vermerken die Teilnahme im Wählerverzeichnis, geben die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels frei und helfen Wählern mit Behinderung.
Auch nach Schließung der Wahllokale ist ihr Einsatz gefragt: Wahlhelfer zählen die Wähler und die Stimmen, ermitteln das vorläufige Wahlergebnis im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung an die Gemeinde und stellen danach im Rahmen der Wahlniederschrift das Ergebnis im Wahlbezirk fest. Am Wahltag haben die Helfer also alle Hände voll zu tun: „Man trifft sich vor der Öffnung der Wahllokale um 7.30 Uhr, die Wahllokale sind dann von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Danach folgt die Auszählung, die je nach Umfang der Wahl unterschiedlich lange dauern kann“, skizziert Wolfgang Heintz den Ablauf.
Zum Dienst berufen
Wahlhelfer werden teilweise zum Dienst berufen, teilweise kann man sich freiwillig melden. Dies wird je nach Gemeinde unterschiedlich gehandhabt und ist auch von der Größe der Gemeinde abhängig. Heintz: „Vor allem in kleineren Gemeinden werden die Wahlhelfer oft aus den Wahlberechtigten berufen.“ In Großstädten wie Köln sei es üblich, dass auch Interessierte aus dem Umland willkommen sind., um den Bedarf zu decken, so der Wahlamtsleiter.
„Die Aufgabe des Wahlhelfers ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu der jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist“, erklärt Heinz. Nur in Ausnahmefällen könne man ablehnen. Dies sei zum Beispiel bei dringenden familiären oder beruflichen Gründen der Fall, bei Krankheit, Behinderung oder wenn man am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Eine Regelung für Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung gebe es in den Wahlgesetzen nicht: Soweit dies nicht tarifvertraglich geregelt sei, müssten Arbeitnehmer, die am Wahltag arbeiten müssen, mit ihrem Arbeitgeber klären, ob sie für den Dienst als Wahlhelfer freigestellt werden können oder nicht, sagt Wolfgang Heintz.