Volle Kanne: Gibt es ein Ende der Zettelwirtschaft?
Hans Ulrich Liebern: Durch die Modernisierung des Steuerrechts ist es nun gesetzlich geregelt, dass Belege nicht mehr eingereicht werden müssen. Es ist ein Übergang von der Vorlagepflicht zur Vorhaltepflicht. Grundsätzlich können aber in allen Bereichen noch Belege nachgefordert werden – vor allem aber da, wo die Ausgaben außergewöhnlich hoch sind und begründet werden müssen. Die Belege müssen bis zu einem Jahr nach Erhalt des rechtskräftigen Steuerbescheides aufbewahrt werden.
Welche wichtigen Neuerungen gilt es für die Steuererklärung zu beachten?
Abgabetermin ist ja eigentlich der 31. Mai, ab dem kommenden Jahr der 31. Juli. Aber einige Finanzämter gewähren jetzt schon in diesem Jahr zwei Monate länger Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, wenn man sie denn online einreicht. Das ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg der Fall. Da sollte man sich am besten bei der zuständigen Landesfinanzverwaltung informieren, ob das schon zutrifft oder nicht. Selbstständige sind jetzt bis auf wenige Ausnahmen schon dazu verpflichtet ihre Steuererklärung abzugeben. Die Finanzämter verfolgen das Ziel einer komplett beleg- und papierlosen Steuererklärung.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung später einreiche?
Wenn man merkt, dass einem noch Belege fehlen oder man weiß, dass man länger braucht, dann sollte man sich frühzeitig um eine Fristverlängerung bemühen. Wenn man dann seine Steuererklärung aber zu spät einreicht, kann das Finanzamt durchaus einen Verspätungszuschlag erheben.
Wieso sollte ich überhaupt eine Steuererklärung machen? Und wer ist dazu verpflichtet?
Freiwillig ist eine Steuererklärung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine besonderen weiteren Ausgaben haben, für Ledige, die über keine Nebeneinkünfte verfügen und das ganze Jahr angestellt waren, sowie für verheiratete Paare. Sie können alle sogar noch rückwirkend für die letzten vier Jahre eine Steuererklärung einreichen. Verpflichtet zu einer Steuererklärung sind alle mit selbstständigen Einkünften oder Nebeneinkünften über 400 Euro. Außerdem Ehepaare mit der Steuerklassen-Kombination 3 und 5 und alle, die während des Jahres besondere Leistungen bezogen haben wie Arbeitslosen-, Eltern- oder Krankengeld.
Immer mehr Rentner müssen jetzt auch eine Steuererklärung abgeben – wann ist das der Fall?
Von denen, die in den letzten drei bis vier Jahren in Rente gegangen sind, ist gut die Hälfte mittlerweile verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Bei diesen Rentnern beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente bereits mehr als 70 Prozent. Da eine Rentenerhöhung immer zu 100 Prozent steuerpflichtig ist, rutschen auch immer mehr Rentner nachträglich in die Steuerpflicht. Das betrifft jährlich circa 70.000 bis 100.000 Menschen. In Nordrhein-Westfalen wird aktuell auch geprüft, wer in den letzten Jahren eigentlich hätte eine Steuererklärung machen müssen, es aber nicht getan hat. Daher sollte sich besser jeder vergewissern, ob er oder sie eine Steuererklärung hätte machen müssen.
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Auf welchen Wegen kann ich meine Steuererklärung überhaupt machen?
Das ist online möglich mit dem offiziellen Programm ELSTER sowie mit weiteren, käuflichen Programmen. Selbstständige sind mittlerweile dazu verpflichtet, die Erklärung online zu machen, Arbeitnehmer und Rentner können sie immer noch in Papierform abgeben. Und man kann seine Steuererklärung natürlich selbst machen oder sich Hilfe holen bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.Wie viel kostet ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein?
Lohnsteuerhilfevereine verlangen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich meistens im Rahmen von 100 bis 240 Euro bewegt – auch abhängig vom eigenen Einkommen. Davon abhängig sind auch die Kosten für einen Steuerberater, der aber grundsätzlich an die Vorgaben der Steuerberatergebührenverordnung gebunden istWie kriege ich am meisten Geld zurück?
Zum einen über die Werbungskosten. Darunter ist für die Arbeitnehmer vor allem die Entfernungspauschale zu verstehen. Unabhängig vom Verkehrsmittel kann jeder Kilometer auf dem einfachen Weg zur Arbeit mit 30 Cent berechnet werden. Unter Werbungskosten fällt aber auch der zweite Wohnsitz aus beruflichen Gründen, wenn dieser vom Arbeitgeber nicht bezahlt wird – Stichwort „Doppelte Haushaltsführung“.Dazu kommen die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Unter Sonderausgaben fallen alle Spenden- und Mitgliedsbeiträge, aber auch Unterhaltszahlungen. Außergewöhnliche Belastungen sind vor allem besonders hohe Krankheitskosten, die abgesetzt werden können. Sowohl für Mieter als auch für Eigentümer sind „haushaltsnahe Dienstleistungen“ wie Hausmeister oder Schornsteinfeger, aber auch Lohnkosten von Handwerkern, absetzbar.
Was wird in der Erklärung oft vergessen und somit eventuell Geld verschenkt?
Wenn man merkt, dass man irgendeinen Punkt in seiner Steuererklärung vergessen hat, kann man diesen im Nachhinein noch hinzufügen. Dazu hat man nach Erhalt des Steuerbescheides noch einen Monat Zeit.