Viele Väter kämpfen um das Sorge- oder zumindest um das Umgangsrecht für ihre Kinder – doch wann wird einem Elternteil das Sorgerecht generell entzogen? Das Sorgerecht setzt eine gewisse Kooperation der beiden Elternteile voraus. Die wichtigsten Dinge müssen abgesprochen sein, wie beispielsweise die Frage, auf welche Schule das Kind geht oder bei welchem Arzt es in Behandlung ist. Erfolgt gar keine oder schlechte Kommunikation zwischen den Eltern, sind die jeweiligen Richter gezwungen, zu handeln. Das heißt, dass das Sorgerecht an ein Elternteil übergeben wird, wenn der Streit der Eltern kein Ende findet.
Entscheiden die Gerichte immer zugunsten der Mütter?
Oft wird ein Sorgerechtsstreit zugunsten der Mutter entschieden, doch dies ist längst nicht mehr die Regel. „Mehrere Faktoren spielen eine Rolle bei der Vergabe des Sorgerechts“, erklärt Rechtsanwältin für Familienrecht Carmen Grebe. Der erste Faktor wäre beispielsweise das Jugendamt: Wenn der Vater sich im Falle eines Sorgerechtsstreits falsch verhält, so wird dies in den Akten des Jugendamtes vermerkt. Das Gericht hat Einsicht in diese Akten und kann sich gegen die Sorgerechtsvergabe an den Vater entscheiden. Ein weiterer Faktor, der die Entscheidung über das Sorgerecht beeinflusst, ist der sogenannte Verfahrensbeistand, der als Anwalt des Kindes versucht, den tatsächlichen Willen des Kindes herauszufinden und vor Gericht geltend zu machen. Dem Vater stehen somit alle Möglichkeiten offen, bei allen Institutionen einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Sollte er dies nicht tun, kann auch ein Anwalt wenig bewirken.
Was tun, wenn die Mutter den Umgang verweigert?
Ein Vater, der Sorge hat, die Mutter seines Kindes könnte ihm den Umgang verwehren, sollte auf frühzeitige Zeichen achten. Oft zeichnet sich eine Entwicklung ab, bei der die Mutter beispielsweise Termine absagt oder Krankheiten vorgeschoben werden. „Manchmal gucken sich die Kinder diese Entwicklung eine Zeit lang an und wenden sich dann der Mutter zu“, weiß die Expertin für Familienrecht aus Erfahrung. In diesem Fall sollte man schnellstmöglich versuchen, eine verbindliche Regelung zu erwirken.
Andernfalls bleibt nur die Option des Familiengerichtes übrig, welches sogenannte Umgangspfleger in der Regel für einen Zeitraum von einem halben Jahr einsetzt. Der Umgangspfleger erscheint zu den vereinbarten Terminen, an denen der Vater das Kind sehen darf und hat das Recht, das Kind zum Vater zu bringen oder auch von der Schule abzuholen, falls die Mutter das Treffen verhindert. Der Umgangspfleger soll herausfinden, wer die meiste Verantwortung für das Misslingen der Treffen trägt. In der Regel einigen sich die Eltern nach dieser Zeit, eine Garantie, dass das Kind aber ein gutes Verhältnis zu beiden Elternteilen herstellt, gibt es nicht. „Den Vätern empfehle ich, trotzdem mit dem Kind in Kontakt zu bleiben mit Briefen oder per E-Mail – auch, wenn man nicht weiß, ob die Nachrichten von der Mutter abgefangen werden“, rät die Familienrechtsexpertin. In ganz extremen Fällen der Umgangsverweigerung seitens der Mutter, kann ein psychologisches Gutachten über die Mutter beantragt werden.
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Lösung Wechselmodell?
Ein Weg, der eine mögliche Lösung für beide Elternparteien darstellen kann, wäre das sogenannte Wechselmodell. Dies ist so gestaltet, dass sich die Eltern die Betreuung des Kindes meist wöchentlich teilen, das Kind sozusagen zwischen den Eltern pendelt. Dabei trägt nicht ein Elternteil die Hauptverantwortung, sondern beide Eltern sind gleichberechtigt. Viele Väter profitieren von dieser neuen Regelung, die von den Gerichten offiziell angeordnet werden kann.