Wer auf seiner Urlaubsreise Ärger hatte, mit Bahn, Flug, Schiff oder auch Fernbus und nach einer Beschwerde nicht weiterkommt, kann sich in den meisten Fällen Hilfe holen, zum Beispiel bei der kostenlosen Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP).
Immer wieder haben Reisende aber Schwierigkeiten, ihren Anspruch durchzusetzen, vor allem, wenn er sich gegen eine Fluggesellschaft richtet. Denn für abgesagte Flüge oder große Verspätungen steht Reisenden Geld von der Airline zu, sofern die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist. Fluggäste können dann Hilfe suchen.
Zügige Schlichtung
Der Anstieg in diesem Jahr geht vor allem auf das Konto der Beschwerden über Flugreisen. Deren Anteil an allen Schlichtungsanträgen liegt inzwischen bei knapp 80 Prozent. „Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr lässt sich zum Teil damit erklären, dass sechs weitere Fluggesellschaften der Schlichtungsstelle beigetreten sind“, erklärt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Überhaupt gewinnen die Schlichtungsverfahren an Bedeutung: „Rund 350 Verkehrsunternehmen beteiligen sich mittlerweile an dem Schlichtungsverfahren, das sie selbst finanzieren“, ergänzt er. Vor einem Jahr seien es nur rund 250 Unternehmen gewesen. Mit dem Schlichtungsverfahren erledigen die Unternehmen die Streitigkeiten mit ihren Kunden schneller und kostengünstiger. Ab Februar nächsten Jahres sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, auf ihrer Internetseite auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens hinzuweisen.
Immer mehr Fluggesellschaften sind der Schlichtungsstelle beigetreten. Hintergrund ist, dass die Justiz in vielen Fällen zu teuer und zu langsam arbeitet. Andererseits ist die Justiz unabhängig und arbeitet allein nach Recht und Gesetz. „Von welchen Interessen private Schlichtungsstellen beeinflusst werden, ist nicht immer transparent“, gibt Goldkamp zu bedenken. Die Schlichtungsstelle sei als eingetragener Verein organisiert, dessen Mitglieder die Reiseunternehmen sind. „Ob sie so unabhängig ist, wie man das von einer Schiedsstelle erwarten sollte, kann ich nicht sagen.“ Alternativen zur Schlichtungsstelle können Portale für Fluggastrechte sein, die die Ansprüche der Kunden kostengünstig verfolgen.
Typische Fälle
Bei den meisten Fällen die bei der Schlichtungsstelle landen, geht es um Probleme mit Fluggesellschaften, hauptsächlich wegen Verspätungen oder Annullierungen. Aber auch bei anderen Streitigkeiten, etwa bei verlorenem Gepäck, kann eine Schlichtung sinnvoll sein.
Probleme mit der Bahn sind ebenfalls Gegenstand vieler Schlichtungen, allerdings liegt der Anteil deutlich niedriger als bei Flügen. „Die Bahn arbeitet daran, pünktlicher zu werden. Seit August ist die Zahl pünktlicher Züge aber um drei Prozentpunkte gesunken“, sagt Tobias Goldkamp. Rund jeder zwanzigste Zug sei im August zu spät gewesen, im November rund jeder dreizehnte.
Wie die Schlichtung beantragen?
Zuerst müssen Fluggäste ihre Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen. Die Airlines haben maximal zwei Monate Zeit darauf zu antworten. Wenn Fluggäste mit ihrer Beschwerde bei der Fluggesellschaft nicht weiter gekommen oder mit der Antwort unzufrieden sind, können sie bei der SÖP einen Schlichtungsantrag stellen. Dafür müssen Sie den Sachverhalt schildern. Entweder per Brief oder per Online-Formular. Hier geht es zum Online-Formular der SÖP. Das Schlichtungsverfahren ist für Reisende kostenlos, es fallen keine Bearbeitungsgebühren oder Erfolgshonorare an.
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Mit Material von ZDF, dpa