Über viele Monate haben Politiker versucht, ihre Parteiprogramme und vor allem sich selbst dem Wähler bekannt zu machen. Angetreten sind bundesweit 42 Parteien. Spannend wird diesmal vor allem die Frage, wer von den kleineren Parteien den Sprung ins Parlament schafft.
Die Erststimme
Mit der Erststimme wählt der Wähler den Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis. Das sind meist die Politiker auf den Wahlplakaten an den Laternenmasten. Deutschland ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. So ist sichergestellt, dass aus jedem Teil Deutschlands ein Kandidat im Bundestag vertreten ist.
Es gewinnt derjenige den Wahlkreis, der die meisten Stimmen bekommt. Das heißt: Wenn der erste Kandidat nur eine einzige Wählerstimme mehr hat als der zweite, ist er im Bundestag. Selbst wenn er beispielsweise nur 35 Prozent der Erststimmen bekommt. Die restlichen Stimmen fallen unter den Tisch. In den meisten Wahlkreisen haben somit die Kandidaten der „großen“ Parteien mehr Chancen. Es gibt aber erfahrungsgemäß auch Wahlkreise in denen „kleine“ Parteien ein Direktmandat gewinnen.
Die Zweitstimme
Entscheidend für die Verteilung der etwa 600 Sitze im Bundestag ist vor allem die Zweitstimme. Je höher die Zahl der Zweitstimmen für eine Partei, desto höher auch die Zahl ihrer Abgeordneten im Bundestag. Hat eine Partei 30 Prozent der Stimmen erhalten, bekommt sie auch 30 Prozent der Sitze. Die Zweitstimme ist somit eigentlich die wichtigere Stimme. Die Wähler wählen aber nicht den Regierungschef direkt. Sie wählen nur die Partei des Kandidaten. Diese versprechen dann, wenn sie im Parlament eine Mehrheit haben, ihren Spitzenkandidaten zum Bundeskanzler – oder zur Bundeskanzlerin – zu wählen.
Wenn man auf die Stimmzettel schaut, dann sieht die Spalte mit den Zweitstimmen in jedem Bundesland anders aus. Da steht bei der SPD nicht Martin Schulz oder bei der CDU Angela Merkel an der Spitze. Das liegt daran, dass es in jedem Bundesland Landeslisten der Parteien gibt – auf dem Stimmzettel stehen die ersten Namen der Landesliste. Angela Merkel würde man also nur auf der Landesliste ihres CDU-Verbandes von Mecklenburg-Vorpommern finden.
Überhangmandate
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten entsendet als ihr Sitze zustehen. Da man gewählten Abgeordneten das Mandat nicht wieder entziehen kann, werden Überhangmandate eingeräumt. Es kann also sein, dass eine Partei mehr Abgeordnete ins Parlament schickt, als ihr an Zweitstimmen zustünde.