Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz zum Schutz vor überhöhten Mieten auf den Weg gebracht. Das Mieterschutzgesetz stärke laut Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) die Rechte von Mietern und schütze diese vor Verdrängung. Das Paket enthält unter anderem eine Verschärfung der bereits geltenden Mietpreisbremse und Grenzen für die finanzielle Beteiligung von Mietern an Modernisierungskosten. Das Gesetz rief gemischte Reaktionen hervor.
Verschärfte Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse, nach der die monatlichen Wohnkosten nicht mehr als zehn Prozent über ortsüblichen Preisen liegen dürfen, wurde in der vergangenen Wahlperiode beschlossen, krankte den Angaben zufolge aber an mangelnden Informationsrechten der Mieter.
Künftig müssen Vermieter, wenn sie mehr als zehn Prozent der üblichen Miete verlangen, begründen, warum eine Ausnahme vorliegt. Das kann etwa bei bereits höherer Vormiete oder für Neubauten der Fall sein. Begründen sie die verlangte hohe Miete nicht, kann der Mieter dies beanstanden und Geld zurückfordern.
Modernisierungskosten neu geregelt
Das Paket von Barley enthält zudem Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Mieter aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“ werden. Künftig sollen demnach Vermieter nur noch acht statt bislang elf Prozent von aufgebrachten Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen dürfen. Dies gilt für Häuser in angespannten Wohnungsmärkten. Bundesweit soll eine neue Kappungsgrenze eingeführt werden, nach der die Miete nach einer Modernisierung nur um maximal drei Euro pro Quadratmeter im Monat steigen darf.
Schikanöse Modernisierungsmaßnahmen, die dazu führen, dass Mieter aus ihren Wohnungen regelrecht vertrieben werden, sollen künftig mit Geldbußen geahndet werden. Für betroffene Mieter soll es zudem Schadensersatzansprüche etwa für die Kosten des Umzugs oder die Differenz zu einer dann höheren Miete geben.
Die Punkte im Einzelnen
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Gemischte Reaktionen
Für André Juffern vom Mieterverein Leverkusen sind die Neuregelungen ein Schritt in die richtige Richtung, greifen aber zu kurz, da die Mietpreisbremse nicht flächendeckend in Deutschland gilt. "Außerdem fehlt eine wirkungsvolle Sanktion für Vermieter, die sich nicht an das Gesetz halten", sagt er.
Nach Auffassung des Deutschen Städtetags kann das Gesetz dazu beitragen, den Anstieg von Mieten zu begrenzen. Städtetagspräsident Markus Lewe forderte „anerkannte qualifizierte Mietspiegel, die nicht immer wieder gerichtlich angefochten werden können“. Die ortsübliche Vergleichsmiete müsse rechtssicher und unkompliziert zu ermitteln sein.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die Mietrechtsreform hingegen als enttäuschend. Um die derzeitige Wohnungsnot in den Griff zu bekommen, seien bau- und wohnungspolitisch weitere Maßnahmen zwingend notwendig.
Mit Material von ZDF, epd, afp, dpa