Sie sind hier:

Frauenhäuser: Zu wenig Plätze für Frauen in Not

Buntes Tor verschlossen

Laut Statistik erleidet jede dritte Frau in Deutschland Gewalt in der Partnerschaft und fast jeden zweiten Tag stirbt eine Frau durch ihren Ex-Partner. Sylvia Haller von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser klärt auf.

Datum:
03.04.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Eine von Gewalt betroffene Frau findet keinen Platz im Frauenhaus - das ist Alltag in Deutschland. Denn die meisten Frauenhäuser sind hoffnungslos überfüllt. Dabei sind Frauenhäuser ein wichtiger Zufluchtsort für schutzbedürftige Frauen auf der Suche nach einem Ausweg. Doch diese müssen immer häufiger Frauen abweisen.

Häusliche Gewalt, kein soziales Problem

„Gewalt kommt in allen sozialen Schichten vor, in jeglichen finanziellen Milieus, kulturellen und religiösen Zusammenhängen und hat auch nichts mit der Schulbildung zu tun“, berichtet Diplom-Sozialpädagogin Sylvia Haller von ihrer täglichen Arbeit. „In die Beratungsstellen kommt auch die Partnerin des Hochschuldozenten oder die Mitbesitzerin eines Edelrestaurants. Letztere haben nur oftmals andere Möglichkeiten und müssen nicht den Schritt in ein Frauenhaus gehen, sondern können sich eventuell ein Hotel nehmen oder bei entfernten Verwandten Schutz finden.

Warum gibt es zu wenige Plätze in Frauenhäusern?

„Das gesamte Frauenunterstützungssystem von Frauenhäusern über Beratungsstellen bis zu Interventionsstellen ist noch nie flächendeckend ausgebaut worden“, sagt Sylvia Haller von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. „Das heißt, es gibt seit Jahrzehnten einen Mangel an Frauenhausplätzen, zu wenig Personal und insgesamt zu wenig Geld auch für die Ausstattung der Einrichtungen. Außerdem gibt es zu wenige Plätze für bestimmte Frauengruppen. So gibt es zum Beispiel eine dramatische Unterversorgung an barrierefreien Plätzen, und auch Frauen, die mit älteren Söhnen in ein Frauenhaus fliehen müssen, erleben besonders hohe Hürden.“

Welche Folgen hat das für schutzsuchende Frauen?

„Das hat zur Folge, dass wir gewaltbetroffenen Frauen, wenn sie soweit sind und den mutigen Schritt wagen und bei uns anrufen keinen Platz anbieten können“, berichtet Sylvia Haller. „Die Frauen müssen dann selbst zahlreiche Frauenhäuser abtelefonieren, in der Hoffnung, dass irgendwo ein Platz zu finden ist. Für manche Frauen ist das aber nicht leistbar, und sie verbleiben nach dem dritten erfolglosen Anruf in der Gewaltsituation. Von einer Wahlfreiheit bezüglich des Ortes bei der Suche nach einem Frauenhausplatz ist gar nicht erst zu sprechen.“

Warum finden bedrohte Frauen in Deutschland so wenig Hilfe?

Allein 2017 starben in Deutschland 141 Frauen durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners. Besonders gefährlich ist die Phase einer Trennung. Viele Frauen suchen dann Schutz vor der Wut des Ex. Um diese Notfälle aufnehmen zu können, dürften Frauenhäuser eigentlich nur bis zu maximal 75 Prozent ausgelastet sein. Tatsächlich aber sind viele Einrichtungen dauerhaft belegt. Dabei müsste es genug Plätze geben. Das schreibt die sogenannte Istanbul-Konvention vor. Seit 2018 ist dieses internationale Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geltendes Recht in Deutschland.

Was besagt die Istanbul-Konvention und wie ist die aktuelle Situation?

„In ihr wird geregelt, dass der unterzeichnende Staat die Verpflichtung hat, koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um flächendeckend den Schutz für gewaltbetroffene Frauen und auch deren Kinder zu gewährleisten“, erklärt die Diplom-Sozialpädagogin. „Die Konvention legt übrigens auch fest, wie viele Frauenhausplätze ein Land zur Verfügung stellen muss. Nämlich pro 10.000 Einwohner*innen einen Family Place. Das bedeutet, in Deutschland brauchen wir etwa 21.000 Betten in Frauenhäusern, heute haben wir aber nur ein Drittel der erforderlichen Bettenanzahl erreicht. Dies macht den dramatischen Platzmangel sehr deutlich und bestätigt, was wir Mitarbeiterinnen schon seit Jahren an die Politik rückmelden.“

Runder Tisch von Bund, Ländern und Kommunen

Der „Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ ist ein Baustein des von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“.

Ziel der Zusammenarbeit ist der Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. Bund, Länder und Kommunen sollen sich dazu verpflichten, Unterstützungsangebote für betroffene Frauen weiterzuentwickeln. Zudem soll das Gremium Eckpunkte für ein Bundesförderprogramm erarbeiten, wie ein bundesweit einheitliches Vorgehen im Notfall erreicht werden könnte. Im kommenden Jahr sind dafür fünf Millionen Euro vorgesehen. Bis 2020 soll die Förderung auf 30 Millionen Euro steigen. Neben dem Bund machen beim runden Tisch alle 16 Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände mit. Die Einsetzung des Gremiums war im Koalitionsvertrag verabredet worden.

„Wichtig ist aber, dass aus diesem runden Tisch auch ein Entscheidungstisch wird und Maßnahmen beschlossen werden, die nachhaltig die Situation verbessern. Momentan wurden Gelder in die Hand genommen und für die nächsten drei Jahre in Aussicht gestellt, die lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen", sagt Sylvia Haller. „Zudem kann ein Großteil der Mittel nur für innovative Projekte eingesetzt werden, das heißt, mit dem Geld kann kein flächendeckender Ausbau der Frauenhäuser geleistet werden.“

Was muss sich aus Sicht der Frauenhäuser dringend ändern?

„Aus unserer Sicht sollte als erstes die Finanzierung der Frauenhausplätze grundlegend verändert werden und auf dieser Grundlage dann die Platzzahlen deutlich erhöht werden, fordert Sylvia Haller von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser und erklärt: „Neben dem Platzmangel stellt die größte Aufnahmehürde die Finanzierung dar. Es gibt 16 unterschiedliche Finanzierungsarten und nach wie vor gibt es Bundesländer, in denen für bestimmte Personengruppen der Aufenthalt im Frauenhaus nicht übernommen wird. Wir stehen für die Forderung einer einzelfallunabhängigen und bundeseinheitlichen Finanzierung, damit jede Frau, die von Gewalt betroffen ist, mit ihren Kindern überall in Deutschland Aufnahme in einem Frauenhaus finden kann.“

Was kann eine von Gewalt betroffen Frau tun?

„Frauen, die sich schon ein bisschen auskennen, können selbst die nächste Beratungsstelle oder Frauenhaus im Internet finden und sich telefonisch an uns wenden", rät Sylvia Haller. „Seit 5 Jahren gibt es aber auch das so genannte Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen, an das sich Frauen rund um die Uhr wenden können, wenn sie eine Beratung möchten. Wenn es gewünscht ist, geben die Beraterinnen dann Nummern von Einrichtungen vor Ort an die Frauen weiter.“

Wie können Angehörige und vertraute Personen helfen?

„Erst einmal ist es ganz wichtig, der Person zuzuhören und Glauben zu schenken“, weiß die Diplom-Sozialpädagogin. Denn oft sind Frauen unsicher, ob sie ihre Situation richtig einschätzen oder übertreiben. Ihre Erfahrung ist aber, dass die Frauen selbst am besten spüren, dass ihre Grenzen überschritten werden und wann sie so weit sind, etwas an ihrer Situation zu verändern. In diesem Gefühl sollten sie bestärkt werden. Dann kann es auch für Angehörige ganz wichtig sein, sich selbst Unterstützung zu holen und auch bei uns oder dem Hilfetelefon anzurufen, um sich zu entlasten und individuell zu überlegen, wie sie mit der Person weiter umgehen sollen, die sich ihnen anvertraut hat. Das empfiehlt sie auch, wenn Angehörige oder Kolleginnen nicht direkt von einer gewaltbetroffenen Frau angesprochen werden, sondern durch Beobachtung und Intuition eine gewaltvolle Situation befürchten.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.