Sie rechnen Leistungen ab, die sie nicht erbracht haben oder lassen ihre Kunden Leistungsnachweise blanko unterschreiben: Ziel der schwarzen Schafe unter den Pflegediensten ist es, mehr Geld mit ihren Kunden zu erwirtschaften, als es mit legalen Abrechnungen möglich wäre. Dafür nutzen sie die Unwissenheit oder das Abhängigkeitsgefühl der Gepflegten aus.
Falsche Abrechnungen
Häufig werden Abrechnungen dahingehend manipuliert, dass zum Beispiel statt der tatsächlich erbrachten „kleinen Morgentoilette“ eine große Morgentoilette, statt einer halben Stunde vor Ort eine ganze Stunde oder statt tatsächlich erfolgten zwei Besuchen drei Besuche abgerechnet werden. Auch Leitungsnachweise, die blanko unterschrieben werden sollen, gehören zu den häufigen Maschen schwarzer Schafe. Der Pflegedienst trägt dann erst zu einem späteren Zeitpunkt die Leistungen ein, die abgerechnet werden sollen – die im Zweifelsfall aber gar nicht erbracht wurden. Auch ohne Beteiligung der zu pflegenden Personen sind bereits ganze Leistungsnachweise gefälscht worden.
Die Verbraucherzentrale Bremen weist Pflegebedürftige und deren Angehörige darauf hin, Abrechnungen, die quittiert werden sollen, genau zu prüfen. Gibt es Unstimmigkeiten, solle man nicht unterschreiben. „Ist die Abrechnung falsch, machen auch Sie sich mit Ihrer Unterschrift strafbar“, mahnt Annabel Oelmann, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. Die Verbraucherschützer raten dringend, nur korrekt und vollständig ausgefüllte Leistungsnachweise zu unterzeichnen. Zur Sicherheit sollte der Pflegevertrag und sämtlicher Schriftverkehr mit dem Pflegedienst gut aufbewahrt werden.
Falsche Angaben
Es ist schon vorgekommen, dass Pflegedienste ihre Kunden dazu aufgefordert haben, sich beim Besuch des Gutachters kranker zu stellen, als sie tatsächlich sind, um einen höheren Pflegegrad zu erhalten. Hat dies Erfolg, wird zu Unrecht mehr Pflegegeld gezahlt und der Pflegedienst könnte leichter nicht nötige oder nicht erbrachte Leistungen abrechnen. Die Verbraucherzentrale Bremen mahnt, sich nicht auf solche Vorschläge oder Forderungen einzulassen, man mache sich sonst strafbar.
Eine weitere Masche: Der Pflegedienst schließt einen Untervertrag mit dem Angehörigen ab, etwa im Rahmen eines 450-Euro-Jobs, berechnet der Pflegekasse aber das Honorar für eine Pflegefachkraft. Somit bereichert sich der Pflegedienst an der Leistung des Angehörigen, der die Pflegearbeit erbringt. Die Verbraucherzentrale Bremen rät dazu, sich auf Verträge dieser Art nicht einzulassen. Kommt es zu Veränderungen in der Pflegesituation, müssten diese immer mit der Pflegekasse besprochen werden.
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Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Verbraucherzentrale Bremen.
Mit Material der VZ Bremen