"Aktenzeichen XY... Ungelöst" gehört zu den beliebtesten Sendungen im deutschsprachigen Europa und ist im Programm des ZDF zu einem Markenzeichen geworden. Die Sendung hat Tradition, doch ihr Anliegen ist heute mindestens so aktuell wie vor mehr als 50 Jahren bei der Erstausstrahlung im Oktober 1967: die Verbrechensbekämpfung zu unterstützen.
Die Zuschauer können dabei helfen, ungelöste Kriminalfälle aufzuklären, unbekannte Täter zu identifizieren und flüchtige Verbrecher aufzuspüren. In kurzen Filmen werden Verbrechen von Schauspielern nachgestellt. Danach werden die Zuschauer einbezogen. Kann jemand sachdienliche Hinweise zu den gezeigten Personen oder Gegenständen geben? Oft führen die Angaben der XY-Zuschauer zur Aufklärung der Taten. Die XY-Statistik beweist es.
"Themenlieferanten" für die Beiträge in XY sind die Strafverfolgungsbehörden, also die örtliche Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaften, die Landeskriminalämter und das BKA. Auch ausländische Fälle werden regelmäßig ausgestrahlt, sofern es einen Bezug ins Sendegebiet gibt.
Rechtliche Voraussetzungen
Fernsehfahndung ist genau geregelt. Bereits zur ersten Sendung haben sich das ZDF und die Strafverfolgungsbehörden über die Grenzen der Fahndung verständigt. Es wurden Grundsätze gefasst, die sechs Jahre später von den Justizministern des Bundes und der Länder durch eine Verfügung bestätigt wurden. Diese bildet bis heute die wesentliche rechtliche Grundlage für eine Fahndung in XY.