Fernsehrat:Plenarsitzungen
Der ZDF-Fernsehrat tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Die Fernsehratssitzungen sind grundsätzlich öffentlich und werden im Livestream übertragen.
Die Termine für 2025 sind:
- 28. März
- 18. Juli
- 19. September
- 12. Dezember
Besuch der Fernsehratssitzung
§ 9
Öffentlichkeit, Vertraulichkeit, Niederschriften, Verlautbarungen
(1) Die Sitzungen des Fernsehrates sind öffentlich. Einzelne Tagesordnungspunkte können nicht-öffentlich beraten werden, wenn dies durch Vertraulichkeitserfordernisse veranlasst ist. Das gilt insbesondere, wenn sie Personalangelegenheiten, vertrauliche Verträge, vertrauliche Aspekte der Unternehmensstrategie und -politik des ZDF oder seiner Tochtergesellschaften betreffen oder Belange des Datenschutzes berührt sind.
(2) Der Fernsehrat sieht für seine Sitzungen Räume vor, die die Teilnahme der Öffentlichkeit in angemessenem Umfang ermöglichen. Die Teilnahme der Öffentlichkeit an den Sitzungen des Fernsehrates erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Plätze. Ton- und Bildaufnahmen sind unzulässig. Der Vorsitzende hat die Sitzungsgewalt. Er kann Zuhörer ausschließen, die Beifall oder Missbilligung äußern, die Sitzung stören oder sich in anderer Weise ungebührlich benehmen.
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