Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat heute ihre Empfehlung für die nächste Beitragsperiode ausgesprochen.
Nachdem ARD, ZDF und Deutschlandradio in 2023 den Bedarf bei der Rundfunkkommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) angemeldet haben, hat diese nun ihre Empfehlung an die Bundesländer ausgesprochen.
Auf Basis der Anmeldungen sowie nach eingehender Analyse und Überprüfung empfiehlt die Kommission den Ländern eine Änderung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent.
Der Beitragsvorschlag der KEF ist Grundlage für die Entscheidung der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie der Landesparlamente. Eine Abweichung von dem Vorschlag ist nach geltender Gesetzeslage nur in engen Grenzen und nur einvernehmlich durch alle Länder möglich. Das für alle Verfahrensbeteiligten maßgebliche Gesetz ist dabei der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.
Länder entscheiden
Sehen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten oder die Landesparlamente keine Gründe, von der Empfehlung der KEF abzuweichen, wird der Vorschlag der Kommission den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt. Die Beitragshöhe und der Anpassungstermin werden dann nach Abstimmung und Zustimmung in allen 16 Landesparlamenten in Kraft gesetzt.