Fernsehrat:Drei-Stufen-Test
Der Drei-Stufen-Test ist ein Genehmigungsverfahren für öffentlich-rechtliche Telemedienangebote.
Das Genehmigungsverfahren stellt durch den dreistufigen Test fest, ob ein neues Telemedienangebot oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Telemedienangebotes vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist. Das Verfahren ist in § 32 Medienstaatsvertrag geregelt.
Verfahren zu den Telemedienänderungskonzepten von 3sat und phoenix
Die beiden Genehmigungsverfahren für die Änderungskonzepte der Telemedienangebote von 3sat und phoenix wurden vom Fernsehrat in seiner Sitzung am 2. Juli 2021 eingeleitet.
Der Fernsehrat beauftragte Goldmedia GmbH Strategy Consulting mit der Erstellung der Gutachten zu den Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote von 3sat bzw. phoenix auf alle relevanten Märkte. Dritte erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Fernsehrat beriet in seiner Sitzung am 1. Oktober 2021 die Stellungnahmen Dritter, die beiden Gutachten zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte sowie die jeweils anzulegenden Qualitätskriterien. Die Telemedienänderungskonzepte vom 7. Juni 2021 zu 3sat bzw. phoenix waren Gegenstand der Beschlussfassung des Fernsehrates in seiner Sitzung am 11. März 2022.
Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das zuständige Land Bremen am 11.07.2022 ergab, dass in dem Drei-Stufen-Test-Verfahren zu den wesentlichen Änderungen eines bereits bestehenden Telemedienkonzepts von 3sat keine Gründe für eine Beanstandung festzustellen sind.
Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das zuständige Land Bremen am 21.07.2022 ergab, dass in dem Drei-Stufen-Test-Verfahren zu den wesentlichen Änderungen eines bereits bestehenden Telemedienkonzepts von phoenix keine Gründe für eine Beanstandung festzustellen sind.
Der Fernsehrat beauftragte Goldmedia GmbH Strategy Consulting mit der Erstellung der Gutachten zu den Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote von 3sat bzw. phoenix auf alle relevanten Märkte. Dritte erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Fernsehrat beriet in seiner Sitzung am 1. Oktober 2021 die Stellungnahmen Dritter, die beiden Gutachten zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte sowie die jeweils anzulegenden Qualitätskriterien. Die Telemedienänderungskonzepte vom 7. Juni 2021 zu 3sat bzw. phoenix waren Gegenstand der Beschlussfassung des Fernsehrates in seiner Sitzung am 11. März 2022.
Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das zuständige Land Bremen am 11.07.2022 ergab, dass in dem Drei-Stufen-Test-Verfahren zu den wesentlichen Änderungen eines bereits bestehenden Telemedienkonzepts von 3sat keine Gründe für eine Beanstandung festzustellen sind.
Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das zuständige Land Bremen am 21.07.2022 ergab, dass in dem Drei-Stufen-Test-Verfahren zu den wesentlichen Änderungen eines bereits bestehenden Telemedienkonzepts von phoenix keine Gründe für eine Beanstandung festzustellen sind.
Die Beschlussvorlage und Begründung zum Drei-Stufen-Test 3sat:
Die Beschlussvorlage und Begründung zum Drei-Stufen-Test PHOENIX:
Die Pressemitteilung des Fernsehrates vom 11. März 2022:
Den Beschluss des ZDF-Fernsehrates vom 11. März 2022 zum Tagesordnungspunkt "Drei-Stufen-Test zum Telemedienänderungskonzept von phoenix":
Den Beschluss des ZDF-Fernsehrates vom 11. März 2022 zum Tagesordnungspunkt "Drei-Stufen-Test zum Telemedienänderungskonzept von 3sat":
Goldmedia: Wettbewerbsökonomisches Gutachten zu phoenix:
Goldmedia: Wettbewerbsökonomisches Gutachten zu 3sat:
Die Pressemitteilung des Fernsehrates vom 2. Juli 2021:
Den Beschluss des ZDF-Fernsehrates vom 2. Juli 2021 zum Tagesordnungspunkt „Stand und Entwicklung des Telemedienangebotes von 3sat sowie Änderungskonzept des Telemedienangebots“:
Den Beschluss des ZDF-Fernsehrates vom 02. Juli 2021 zum Tagesordnungspunkt „Stand und Entwicklung des Telemedienangebotes von phoenix sowie Änderungskonzept des Telemedienangebots“:
Hier finden Sie das Änderungskonzept der Telemedienagebote von 3sat in seiner Fassung vom 7. Juni 2021:
Änderungskonzept der Telemedienangebote von phoenix in seiner Fassung vom 07. Juni 2021:
Stellungnahmen
Mit Veröffentlichung der Telemedienänderungskonzepte zu 3sat und phoenix gewährte der Fernsehrat Dritten vom 2. Juli 2021 bis 16. August 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme.
Folgende Personen und Organisationen stimmten einer Veröffentlichung ihrer Stellungnahme zu:
3sat - Stellungnahme Berliner Festspiele
3sat - Stellungnahme Deutsche Akademie der Darstellenden Künste
3sat - Stellungnahme Deutsche Bischofskonferenz und Evangelische Kirche Deutschland
3sat - Stellungnahme Deutsche Bundesstiftung Umwelt
3sat - Stellungnahme Prof. Dr. Hermann Rotermund
3sat - Stellungnahme Wikimedia Deutschland e.V.
3sat und phoenix - Stellungnahme Commons-Institut
3sat und phoenix - Stellungnahme Bündnis Freie Bildung
3sat und phoenix - Stellungnahme Deutscher Bibliotheksverband e.V.
3sat und phoenix - Stellungnahme DJV - Deutscher Journalistenverband e.V.
phoenix - Stellungnahme Deutsche Bischofskonferenz und Evangelische Kirche Deutschland
phoenix - Stellungnahme Katholische Erwachsenenbildung Deutschland Bundesarbeitsgemeinschaft e.V.
phoenix - Stellungnahme Prof. Dr. Hermann Rotermund
phoenix - Stellungnahme Wikimedia Deutschland e.V.
Stellungnahme bak Bundesarbeitskreis der Seminar- und Fachleiterinnen
Grundlagen zum Drei-Stufen-Test-Verfahren
Das Angebot wird im Rahmen des Drei-Stufen-Tests daraufhin geprüft,
1. Stufe: ob es den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. Stufe: in welchem Umfang es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und
3. Stufe: welcher finanzielle Aufwand hierfür erforderlich ist.
1. Stufe: ob es den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
2. Stufe: in welchem Umfang es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und
3. Stufe: welcher finanzielle Aufwand hierfür erforderlich ist.
Für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests der ZDF-Angebote, die Angebote von 3sat und phoenix ist der ZDF-Fernsehrat zuständig, da bezüglich der beiden letztgenannten Angebote die Federführung beim ZDF liegt. Die ARD wird hier mitberatend tätig. Umgekehrt liegt die Federführung für die Prüfung der KiKA-Angebote beim MDR, dem ZDF kommt hier die Mitberatung zu.
Hintergrund dieses Verfahrens ist die Prüfung der Europäischen Kommission zu den Online-Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Deutschland auf deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Dieses Beihilfeverfahren wurde durch eine Entscheidung der Kommission im April 2007 abgeschlossen, der ein Kompromiss mit der Bundesregierung vorausgegangen war. Die Bundesregierung hatte eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Dazu gehörte nicht zuletzt eine gesetzliche Präzisierung des Auftrages sowie die Einführung eines Testverfahrens („Drei-Stufen-Test“) für neue und veränderte Telemedienangebote.
Hintergrund dieses Verfahrens ist die Prüfung der Europäischen Kommission zu den Online-Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in Deutschland auf deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht. Dieses Beihilfeverfahren wurde durch eine Entscheidung der Kommission im April 2007 abgeschlossen, der ein Kompromiss mit der Bundesregierung vorausgegangen war. Die Bundesregierung hatte eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Dazu gehörte nicht zuletzt eine gesetzliche Präzisierung des Auftrages sowie die Einführung eines Testverfahrens („Drei-Stufen-Test“) für neue und veränderte Telemedienangebote.
Frühere Abgeschlossene Verfahren
Verfahren zum ZDF-Telemedienänderungskonzept (2019-2020)
Das Genehmigungsverfahren für das Änderungskonzept der Telemedienangebote des ZDF wurde vom Fernsehrat in seiner Sitzung am 13. September 2019 eingeleitet.
Der Fernsehrat beauftragte Goldmedia GmbH Strategy Consulting mit der Erstellung des Gutachtens zu den Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF auf alle relevanten Märkte. Dritte erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Fernsehrat beriet in seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 die Stellungnahmen Dritter, das Gutachten zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte und die anzulegenden Qualitätskriterien und gab dem Intendanten Hinweise und Anregungen. Diese wurden vom Intendanten in einem fortgeschriebenen Telemedienänderungskonzept aufgegriffen. Dieses Telemedienänderungskonzept war Gegenstand der Beschlussfassung des Fernsehrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2020.
Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das zuständige Land Brandenburg am 25. September 2020 ergab, dass keine Beanstandungen festzustellen sind.
Der Fernsehrat beauftragte Goldmedia GmbH Strategy Consulting mit der Erstellung des Gutachtens zu den Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF auf alle relevanten Märkte. Dritte erhielten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Der Fernsehrat beriet in seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 die Stellungnahmen Dritter, das Gutachten zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte und die anzulegenden Qualitätskriterien und gab dem Intendanten Hinweise und Anregungen. Diese wurden vom Intendanten in einem fortgeschriebenen Telemedienänderungskonzept aufgegriffen. Dieses Telemedienänderungskonzept war Gegenstand der Beschlussfassung des Fernsehrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2020.
Die rechtsaufsichtliche Prüfung durch das zuständige Land Brandenburg am 25. September 2020 ergab, dass keine Beanstandungen festzustellen sind.
Dokumente
10. Juli 2020: Fortgeschriebenes Telemedienänderungskonzept
10. Juli 2020: Beschlussempfehlung und Begründung des Fernsehrates
10. Juli 2020 / Pressemitteilung: Fernsehrat genehmigt ZDF-Telemedienänderungskonzept
10. Juli 2020: Der Beschluss des Fernsehrates zu den wesentlichen Änderungen im Wortlaut
November 2019: Goldmedia - Medienökonomisches Gutachten: "Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF auf allen relevanten Märkten"
Die Pressemitteilung des Fernsehrates vom 13. September 2019.
Den Beschluss des Fernsehrates vom 13. September 2019.
Die Pressemitteilung des ZDF vom 13. September 2019.
Änderungskonzept der Telemedienangebote des ZDF in der Fassung vom 12. August 2019.
Stellungnahmen
Mit Veröffentlichung des ZDF-Telemedienänderungskonzepts gewährte der Fernsehrat Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Frist zur Stellungnahme betrug sechs Wochen. Sie endete am 28. Oktober 2019.
Beim Fernsehrat gingen zum ZDF-Telemedienänderungskonzept insgesamt 17 Stellungnahmen fristgerecht ein. Einer Veröffentlichung stimmten zu:
Stellungnahme Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen e.V.
Beim Fernsehrat gingen zum ZDF-Telemedienänderungskonzept insgesamt 17 Stellungnahmen fristgerecht ein. Einer Veröffentlichung stimmten zu:
Stellungnahme Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen e.V.
Stellungnahme Bündnis Freie Bildung
Stellungnahme Deutsche Bischofskonferenz
Stellungnahme Deutscher Bibliotheksverband
Stellungnahme Deutscher Gewerkschaftsbund
Stellungnahme Evangelische Kirche Deutschland
Stellungnahme Goethe-Institut
Stellungnahme Initiativkreis öffentlich-rechtlicher Rundfunk Köln
Stellungnahme Klassik Stiftung Weimar
Stellungnahme Kooperative Berlin
Stellungnahme Prof. Dr. Hermann Rotermund
Stellungnahme RTL Mediengruppe
Stellungnahme Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Stellungnahme Wikimedia Deutschland e.V.
Bestandsprüfung der ZDF-Angebote sowie der Angebote von 3sat und phoenix (2009-2010)
Der Fernsehrat hat am 25. Juni 2010 den Bestand der Telemedienangebote des ZDF, von 3sat und phoenix geprüft und genehmigt.
Für Dritte bestand vom 26. Juni 2009 bis 24. August 2009 die Gelegenheit, zu den Telemedienkonzepten des ZDF, 3sat und Phoenix Stellung zu nehmen.
Der Fernsehrat hat am 25. Juni 2010 den Bestand der Telemedienangebote des ZDF, von 3sat und phoenix geprüft und genehmigt.
Für Dritte bestand vom 26. Juni 2009 bis 24. August 2009 die Gelegenheit, zu den Telemedienkonzepten des ZDF, 3sat und Phoenix Stellung zu nehmen.
Zeitstrahl zum Verfahrensverlauf
Beschluss zur Einleitung der Drei-Stufen-Tests zu den Telemedienkonzepten
Telemedienkonzepte für die Angebote des ZDF, von 3sat und PHOENIX
Eckpunkte der Entscheidung des Fernsehrates
Beschlussvorlagen des Fernsehrates ( ZDF, 3sat, PHOENIX)
Marktgutachten (ZDF, 3sat, PHOENIX)
Pressemitteilung vom 19. April 2010: Expertenkonsultation zum Drei-Stufen-Test - wichtiger Beitrag zur Meinungsbildung
Evaluation Drei-Stufen-Test