Bis zum 24. Januar 2019 können sich Betroffene der Musterfeststellungsklage (MUFK) der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Mercedes-Benz Bank AG anschließen. Ähnlich wie bei der MUFK gegen VW können Betroffene dies online auf der Seite des Bundesamts für Justiz machen.
Ziel der MUFK ist es, mit der Mercedes-Bank geschlossene Kreditverträge von Kundenseite jederzeit widerrufen zu können. Also auch noch nach der gesetzl. Widerrufsfrist von 14 Tagen, da die Schutzgemeinschaft für Bankkunden die Widerrufsregelung in den Kreditverträgen der Mercedes-Benz Bank AG für mangelhaft hält.
Der Grund: Verschiedene Pflichtangaben, die der Gesetzgeber festgelegt hat, seien laut Schutzgemeinschaft in den Verträgen entweder gar nicht vorhanden oder missverständlich. Juristen nennen das einen nicht wirksamen „Kaskadenverweis“.
Mögliche Folgen
Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung gilt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht! Durch die MUFK gegen die Mercedes-Benz Bank AG könnten, so die Hoffnung der Kläger, auch vom Dieselskandal betroffene Wagen zurückgegeben werden. Und das, obwohl die Antriebsart des Fahrzeugs für die Klage eigentlich nicht relevant ist. Die Kläger hoffen, dass die Finanzierungsverträge rechtlich so gestellt werden, als ob sie gar nicht zustande gekommen wären. D.h., dass also die Betroffenen auch nach jahrelanger Nutzung noch ihr Fahrzeug gegen den Neupreis zurückgeben können - mutmaßlich ohne Nutzungsentschädigung.
Klagen können Verbraucher, die ihr Kfz-Finanzierungsdarlehen mit der Mercedes-Benz Bank AG ab dem 13.06.2014 abgeschlossen haben. Die Anmeldefrist für die MUFK endet am 24. Januar 2019, einen Tag vor dem ersten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Die klagende Schutzgemeinschaft für Bankkunden informiert Verbraucher unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 55500999 bei der Anmeldung zur Musterfeststellungsklage.