Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat an die Arbeitgeber appelliert, einen Teil der bei Kurzarbeit zu hundert Prozent erstatteten Sozialbeiträge an betroffene Arbeitnehmer zurückzugeben. Er erwarte „von vielen“ Arbeitgebern, dass sie „ihren Arbeitnehmern etwas abgeben“, sagte der Minister am Donnerstag in der ZDF-Sendung „maybrit illner“. Dort, wo es Tarifverträge gebe, sei das ohnehin der Fall. Heil schließt sich damit Forderungen von Gewerkschaften an. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten 60 Prozent ihres letzten Einkommens, mit Kindern 67 Prozent. Wer ein so geringes Einkommen habe, dass er mit dem Kurzarbeitergeld „an den Rand der Existenz“ komme, solle ergänzende Grundsicherung bekommen. Dafür werde er in der nächsten Woche sorgen, sagte der Minister zu.
Ebenfalls in der nächsten Woche würden Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Maßnahmen zur Erhaltung der Existenz von Klein- und Kleinstselbstständigen vorstellen. Für sie dürfe es „nicht nur Kredite“, sondern müsse es auch „direkte Hilfen“ geben.
Solo-Selbstständigen mit Liquiditätsschwierigkeiten empfiehlt Heil, bei ihrem Finanzamt sofort eine Kürzung der Steuervorauszahlungen zu erwirken. KfW-gesicherte Liquiditätshilfen könnten bei der Hausbank beantragt werden. Für Betroffene würden ferner „direkte Zuschüsse“ organisiert. „Ganz hart“ Existenzgefährdete, die ihren Betrieb oder ihre Solo-Selbstständigkeit noch hätten, könnten ergänzende Grundsicherung bekommen, sagte Heil und fügte hinzu: „Und wir werden dafür sorgen, dass das ohne Bürokratie und Vermögensprüfung läuft, damit die Existenz gesichert ist.“