Die im Volksmund auch als "Idiotentest" bekannte MPU dient nicht als Strafe, sondern als Nachweis der allgemeinen Eignung, ein Fahrzeug zu führen. Sie wird von der Führerscheinstelle angeordnet, wenn an dieser Eignung grundsätzliche Zweifel bestehen – in der Regel nach Fahrten mit mehr als 1,6 Promille oder nach dem Konsum von Betäubungsmitteln, aber auch nach wiederholten Verstößen gegen die Verkehrsregeln und nach schweren Straftaten.
Intransparent und willkürlich
Das MPU-Gutachten ist die Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Dafür werden in einer medizinischen Untersuchung zunächst Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit der betroffenen Person getestet. Auch eine Blutentnahme findet statt, um einen gewohnheitsmäßigen Alkohol- oder Drogenmissbrauch auszuschließen. Danach folgt eine psychologische Begutachtung. Dieses Gespräch mit dem MPU-Psychologen wird allerdings oft als intransparent und willkürlich kritisiert. Verkehrsjuristen fordern deshalb, dass die Fragenkataloge und die Beurteilungskriterien von MPU-Gutachtern bundesweit einheitlich und rechtsverbindlich festgeschrieben werden.
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Auch komme es häufiger vor, dass im Gutachten nachher andere Dinge stehen, als gesagt wurden, beklagt Johannes Hübner, Sprecher Automobilclub von Deutschland. Deshalb fordert der AvD, die psychologischen Gespräche grundsätzlich verpflichtend mitzuschneiden. Doch viele MPU-Begutachtungsstellen sind dagegen: "Es sind ja immer auch die Persönlichkeitsrechte des Gutachters zu berücksichtigen", argumentiert etwa der Diplompsychologe Ralf Buchstaller vom TÜV NORD.