Denn laut Grundgesetz Artikel 10 dürfen Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nur aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden. Dieses sogenannte G-10-Gesetz wurde erst 1968 verabschiedet.
Neueste Untersuchungen des Freiburger Historikers Josef Foschepoth belegen, dass der Postverkehr mit der DDR nicht nur überwacht wurde, sondern darüber hinaus auch massenhaft Sendungen aus dem Verkehr gezogen, beschlagnahmt und vernichtet wurden: zwischen 1956 und 1972 in nachweisbar mehr als 100 Millionen Fällen. Grund war die Abwehr kommunistischer Propaganda der DDR, wobei der Propaganda-Begriff sehr weit gefasst wurde. Überwacht wurde bis zum Schluß - laut Bundesinnenministerium bis zur Wiedervereinigung 1990.
Frontal21 über die gesetzlose Schnüffelei westdeutsche Behörden.
Beschlagnahmt und vernichtet
Westen kontrollierte Ostpost
Systematisch wurde in der alten Bundesrepublik der Post- und Fernmeldeverkehr mit der DDR überwacht. Bis 1968 war das glatter Verfassungsbruch.
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