Doch viele Rotkreuzschwestern arbeiten Tag für Tag ohne Arbeitsvertrag, sie haben nur eine Mitgliedschaft in einer der 33 DRK-Schwesternschaften - mit weitreichenden Folgen: Sie können beispielsweise nicht vor dem Arbeitsgericht klagen, wenn es Probleme mit der Klinik oder dem Krankenhaus gibt. Auch können sie nicht streiken und haben keinen arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz. Renommierte Arbeitsrechtler sind der Auffassung, so werde Arbeitsrecht in Deutschland umgangen.
Das Bundesarbeitsgericht hat nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Februar 2017 geurteilt: DRK-Schwestern müssen arbeitsrechtlich genauso behandelt werden wie Leiharbeiterinnen, wenn sie von den DRK-Schwesternschaften an Kliniken und Krankenhäuser entsandt werden. Mit dieser Entscheidung würden Rotkreuzschwestern auch unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fallen, das am 1. April 2017 in Kraft tritt - und für die gesamte Zeitarbeitsbranche eine Begrenzung der Einsatzdauer von höchstens 18 Monate vorsieht. Danach müssten sie in den Klinken festangestellt und mit allen Rechten des Klinikpersonals ausgestattet werden. Doch ausgerechnet diese Reform, mit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles( SPD) den Missbrauch bei Leiharbeit künftig bekämpfen will, soll für die DRK-Krankenschwestern nicht voll gelten. Denn die Ministerin und das DRK haben sich auf eine Sonderregelung geeinigt, für die sich Andrea Nahles persönlich stark gemacht hat. Per Gesetzesänderung will sie durchsetzen, dass DRK-Schwestern weiterhin ohne Arbeitsvertrag auf Dauer als Pflegepersonal ausgeliehen werden dürfen. Viele Rotkreuzschwestern sind darüber entsetzt: Nach jahrelangem Kampf dachten sie, endlich in ihren Kliniken festangestellt zu werden. Doch auf Grund des Eingreifens der Bundesarbeitsministerin ist diese Hoffnung für viele dahin.