Wegen einer Klage von Umweltverbänden könnte ein Versorgungsvertrag zwischen Tesla und dem Wasserverband Strausberg-Erkner für die Gigafactory des Autobauers im brandenburgischen Grünheide nicht zustande kommen. Anlass für die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ist die Erhöhung der Fördermenge am Wasserwerk Eggersdorf, das Teil des Versorgungsnetzes ist. Das brandenburgische Landesamt für Umwelt hatte dieser Erhöhung zugestimmt. Dabei ist der Behörde bei der wasserrechtlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ein Verfahrensfehler unterlaufen.
Verwechslung der Wasserwerke beim Prüfverfahren
Der Wasserverband Strausberg-Erkner hatte im November 2019 das Landesumweltamt um Erlaubnis gebeten, für die Versorgung der Gigafactory von Tesla am Wasserwerk Eggersdorf rund eine Million Kubikmeter Grundwasser pro Jahr zusätzlich aus dem Boden zu pumpen. Die Umweltverbände werfen der Behörde nun vor, wegen des Verfahrensfehlers nicht ausreichend geprüft zu haben, welche Auswirkungen die zusätzlichen massiven Wasserentnahmen auf die Natur und die Versorgung der Bevölkerung haben.
In einer internen Mail, die frontal vorliegt, stellt ein Sachbearbeiter des Landesamtes am 2. November 2021 fest, dass die klagenden Umweltverbände Recht damit haben, dass es bei dem Prüfverfahren zu einer Verwechslung der Wasserwerke gekommen ist. Dies habe sich durch den Einwand der Kläger aufgeklärt. „Dies hätte nun zur Folge, dass … die UVP- (Vor)Prüfung für das Bewilligungsverfahren fehlerhaft erfolgte und ggfls. nachgeholt werden müsste", heißt es in dem Schreiben weiter.
Landesumweltamt räumt Verfahrensfehler ein
Diesen Fehler räumt das Landesamt auch in einem ergänzenden Schriftsatz vom 08. November 2021 an das Gericht ein. Dieses Schreiben liegt frontal ebenfalls vor. Darin stellt die Behörde fest, dass eine intern durchgeführte Überprüfung der Verfahrensdokumentation den Klägereinwand bestätigt hat. „Somit ist nach alldem für das Bewilligungsverfahren bezüglich der durchgeführten Prüfung der UVP-Pflichtigkeit festzustellen, dass diese nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt wurde und der Nachholung bedarf“, macht der Verfasser deutlich.
Anschließend wird in dem Schriftsatz auf einer knappen Seite diese allgemeine Vorprüfung nachgeholt mit dem Ergebnis, dass der Erhöhung der Fördermenge zugestimmt werden kann. Nach Ansicht des brandenburgischen Umweltministeriums ist der Verfahrensfehler damit „schnell und rechtssicher ausgeräumt“ worden, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage. An der bisherigen Bewertung könne festgehalten werden, eine weitere Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht erforderlich. Die Umweltverbände bestreiten das.
Wasserverband zwiefelt an Garantie der Wasserversorgung
André Bähler, Vorsteher des Wasserverband Strausberg-Erkner, hob gegenüber frontal hervor, dass die Erlaubnis des Landesamtes für eine Erhöhung der Wassermenge essenzielle Voraussetzung für den Vertragsabschluss mit Tesla gewesen sei: „Ohne diese Erlaubnismenge wäre der Vertrag so nicht zustande gekommen.“
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) muss nun in den kommenden Wochen entscheiden, wie viel Wasser aus dem Wasserwerk Eggersdorf entnommen werden darf, ob Tesla also genügend Wasser für seine Autoproduktion bekommt.