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Informationsfreiheit in den Ländern

nachgehakt

Frontal21 berichtete über Informationsansprüche von Bürgern gegenüber Landesbehörden. Hierfür gibt es in 13 Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze. Doch drei Länder haben kein IFG und zwar Sachsen, Bayern und Niedersachsen.

Videolänge:
1 min
Datum:
12.12.2018

Eine der Leidtragenden ist Cécile Lecomte aus Lüneburg. Die Umweltaktivistin ist auf den Rollstuhl angewiesen. Doch Ersatztaxen, die in ihrer Heimatstadt im öffentlichen Nahverkehr fahren, haben sie über Monate nicht mitgenommen. Cécile Lecomte wollte wissen, warum und verlangte vom Landkreis Einsicht in die Verträge mit dem Taxiunternehmen.

"Ich habe zwei Mal Erinnerungen geschickt. Es ist einfach nichts passiert. Und das ist ein Problem, was man in Niedersachsen hat!, so Lecomte. "In anderen Bundesländern könnte ich klagen und sagen: Ey die haben mir nicht geantwortet. Ich klage wegen Untätigkeit oder sie haben meine Anfrage abgelehnt, ich klage auf Offenlegung der Dokumente, aber das ist nicht möglich in Niedersachsen, weil wir dieses Informationsfreiheitsgesetz nicht haben."

Niedersachsen hat kein Informationsfreiheitsgesetz

Inzwischen hat der Landkreis Lüneburg seine Beförderungspraxis geändert und Cécile Lecomte geantwortet. Seit Kurzem werden auch Rollstuhlfahrer von ÖPNV-Ersatztaxen mitgenommen. Die Verträge mit dem damaligen Taxiunternehmen sind aber weiterhin geheim und einen Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat Cécile Lecomte in Niedersachsen nicht.

"Das ein Bundesland heutzutage kein IFG hat, deutet auf einen signifikanten Entwicklungsrückstand hin", kritisiert der Rechtswissenschaftler Professor Friedrich Schoch von der Universität Freiburg. "Im Grunde genommen kann man nur Unverständnis äußern."

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